Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
Wehrbeauftragter: „Kein Mängelbericht, sondern Handlungsempfehlungen“
Litauen: Ein ambitioniertes Vorhaben nimmt Gestalt an
Neue sicherheitspolitische Lage: Fliegerhorst Upjever wieder gefragt
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Bundestag berät über vier Auslandseinsätze
16K3-Gedenkmarsch: Erinnerung an das Karfreitagsgefecht
Erinnerung an die Gefallenen vom OP North
Erzählen Sie Ihre Veteranengeschichte!
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Auf einem Bildschirm in der E-Health-Showpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin ist eine elektronische Patientenakte ePA dargestellt (gestellte Szene). Wer keine Anlage einer ePA wünscht, muss sich an seine Krankenversicherung wenden. Foto: picture alliance/dpa/Jens Kalaene
Eine Information der Beihilfestellen im Bundesverwaltungsamt
Mit dem kürzlich vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Digital-Gesetz wurde die verpflichtende Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) beschlossen.
Die elektronische Patientenakte wird Anfang 2025 für alle gesetzlich Versicherten von ihrer jeweiligen Krankenkasse eingerichtet. Wer die elektronische Patientenakte nicht nutzen möchte, kann dem widersprechen (Opt-Out). Für privat Versicherte können die privaten Krankenversicherungen ebenfalls eine widerspruchsbasierte elektronische Patientenakte anbieten.
Mit der ePA soll die medizinische Versorgung der Patienten verbessert werden. Den Nutzen der ePA erläutert die gematik als zuständige Nationale Agentur für Digitale Medizin unter https://www.gematik.de/anwendungen/e-patientenakte.
Die Beihilfestellen richten für beihilfeberechtigten Personen jedoch keine elektronische Patientenakte ein, da dies redundant zur elektronischen Patientenakte der Krankenversicherung wäre.
Die Festsetzungsstellen der Beihilfe führen behördenintern eine Beihilfeakte als Teilakte zur Personalakte nach dem Personalaktenrecht. Die Beihilfeakte ist keine patientengeführte Akte, bei der von den beihilfeberechtigten Personen die Inhalte bestimmt werden.
Widersprüche gegen die Anlage eine elektronischen Patientenakte müssen an die Krankenversicherung gerichtet werden.
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