DBwV kurz vor dem Durchbruch – erste Abschläge angekündigt, doch das Gesetz wird wohl auf sich warten lassen
Tarifübertragung: DBwV bleibt energisch dran
Broschüre: Verbesserungen durch das „Artikelgesetz Zeitenwende“
Worauf es für Senioren ankommt
Wüstner: Wehrdienstgesetz ist eine fahrlässige Wette auf die Zukunft
Neues Gesetz für militärische Sicherheit
Wichtige Vorarbeit für die Hauptversammlung: der Koordinierungsausschuss
Zwischen Reichweite und Risiko – Social Media im Militär
Zeitsoldaten als Fachkräfte gefragt
Berufsinformationsmesse in Burg
Der Berufsförderungsdienst bei Radio Andernach
Anpassung der Geldleistungen nach dem Soldatenentschädigungsgesetz zum 1.Juli 2025
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Bundestag berät über drei Auslandseinsätze
Schweres Gewusel im Kopf
Tagung der Themenverantwortlichen Auslandseinsatz: Eine Neuausrichtung für die Zukunft
Laufend laufend helfen
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Laufen für die gefallenen Ukrainer
120 Kilometer für 120 Gefallene
Auf einem Bildschirm in der E-Health-Showpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin ist eine elektronische Patientenakte ePA dargestellt (gestellte Szene). Wer keine Anlage einer ePA wünscht, muss sich an seine Krankenversicherung wenden. Foto: picture alliance/dpa/Jens Kalaene
Eine Information der Beihilfestellen im Bundesverwaltungsamt
Mit dem kürzlich vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Digital-Gesetz wurde die verpflichtende Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) beschlossen.
Die elektronische Patientenakte wird Anfang 2025 für alle gesetzlich Versicherten von ihrer jeweiligen Krankenkasse eingerichtet. Wer die elektronische Patientenakte nicht nutzen möchte, kann dem widersprechen (Opt-Out). Für privat Versicherte können die privaten Krankenversicherungen ebenfalls eine widerspruchsbasierte elektronische Patientenakte anbieten.
Mit der ePA soll die medizinische Versorgung der Patienten verbessert werden. Den Nutzen der ePA erläutert die gematik als zuständige Nationale Agentur für Digitale Medizin unter https://www.gematik.de/anwendungen/e-patientenakte.
Die Beihilfestellen richten für beihilfeberechtigten Personen jedoch keine elektronische Patientenakte ein, da dies redundant zur elektronischen Patientenakte der Krankenversicherung wäre.
Die Festsetzungsstellen der Beihilfe führen behördenintern eine Beihilfeakte als Teilakte zur Personalakte nach dem Personalaktenrecht. Die Beihilfeakte ist keine patientengeführte Akte, bei der von den beihilfeberechtigten Personen die Inhalte bestimmt werden.
Widersprüche gegen die Anlage eine elektronischen Patientenakte müssen an die Krankenversicherung gerichtet werden.
Zurück zur Liste der Beiträge
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: