Storkow: Aus Sommerfest wird Wasserschlacht
Broschüre: Verbesserungen durch das „Artikelgesetz Zeitenwende“
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Die kleinen und großen Provokationen von Narva
Adaptiv oder abgehängt?
Kompass Zukunft – Frauen stärken Personal
Anpassung der Geldleistungen nach dem Soldatenentschädigungsgesetz zum 1.Juli 2025
Soldatentag bei Thales Deutschland in Wilhelmshaven
Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
Erfahrungsaustausch zwischen Bundeswehr und Wirtschaft
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Bundestag berät über drei Auslandseinsätze
Schweres Gewusel im Kopf
Tagung der Themenverantwortlichen Auslandseinsatz: Eine Neuausrichtung für die Zukunft
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Rehabilitation – zurück in die Truppe
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Bundesweite Feiern zum Nationalen Veteranentag – der BundeswehrVerband war dabei
Die Einführung der Direktabrechnung ist ein Verbandserfolg. Das entsprechende Antragsformular können Mitglieder in unserem geschützten Bereich herunterladen. Foto: DBwV/Scheurer
Berlin. Am 24. Juli 2018 trat die Achte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Gewährung von Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Bundesbeihilfeverordnung - BBhV) in Kraft – und bringt deutliche Verbesserungen. Als besonderer Verbandserfolg kann neben der Erhöhung der Heilmittelhöchstbeträge vor allem die Einführung der Direktabrechnung genannt werden. Der DBwV, allen voran der Vorstand ERH mit dem Vorsitzenden, Hauptmann a.D./Stabshauptmann d.R. Albrecht Kiesner, und seinem Stellvertreter, Oberstabsfeldwebel a.D. Armin Komander, hat jahrelang dafür gekämpft.Alle weiteren Informationen zu den neuen Regelungen finden Sie im geschützten Mitgliederbereich des DBwV!
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