70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
„Das KSK genießt im internationalen Kreis vergleichbarer Spezialkräfte einen ausgezeichneten Ruf"
Körperliche und mentale Stärke sind der Schlüssel
70 Jahre Wehrpflicht: Einführung, Aussetzung und Neubeginn
Erinnerung an den Widerstand vom 20. Juli 1944
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Erinnerung an Alexander Schleiernick, Oleg Meiling und Martin Brunn
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Die Einkommensgrenze für beihilfeberücksichtigungsfähige Ehe- und Lebenspartner von Beihilfberechtigten wurde von 17.000 auf 20.000 Euro angehoben. Foto: DBwV/Yann Bombeke
Ehe- und Lebenspartner von Beihilfeberechtigten können in der Beihilfe berücksichtig werden, solange ihr Einkommen eine festgelegte Grenze nicht überschreitet. Diese lag seit 2009 unverändert bei 17.000 Euro jährlich. Der Verband fordert schon seit Langem, dass dieser Wert an die Entwicklung des Rentenniveaus der letzten Jahre angeglichen – also angehoben werden muss. Das Innenministerium (BMI) hat sich gegen solche Überlegungen lange gewehrt. Unsere stetigen Bemühungen haben sich hier schlussendlich aber gelohnt: die Einkommensgrenze wurde nun auf 20.000 Euro angehoben.
Welches Einkommen hierbei eine Rolle spielt und welche Verfahrensanpassung seit Anfang 2021 zu beachten ist, erfahren Sie hier.
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