300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
„So einen Aufwuchs hat es seit 1955 nicht gegeben“
MSC: Viel Grundsätzliches, wenig Konkretes
Rubio: „Wir gehören zusammen“
Kanzler eröffnet die MSC: „Gemeinsam sind wir stärker“
MSC startet mit Rede des Bundeskanzlers
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Zeitsoldaten als Fachkräfte gefragt
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Bundestag berät über vier Auslandseinsätze
Erzählen Sie Ihre Veteranengeschichte!
Für Respekt und Wertschätzung: Benefizkonzert zugunsten der Soldaten- und Veteranen-Stiftung
4./AufklBtl 13 sammelt 4.345 Euro für den „Marsch zum Gedenken“
#DerLeereStuhl – Ein freier Platz für gelebte Veteranenkultur
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Die Einkommensgrenze für beihilfeberücksichtigungsfähige Ehe- und Lebenspartner von Beihilfberechtigten wurde von 17.000 auf 20.000 Euro angehoben. Foto: DBwV/Yann Bombeke
Ehe- und Lebenspartner von Beihilfeberechtigten können in der Beihilfe berücksichtig werden, solange ihr Einkommen eine festgelegte Grenze nicht überschreitet. Diese lag seit 2009 unverändert bei 17.000 Euro jährlich. Der Verband fordert schon seit Langem, dass dieser Wert an die Entwicklung des Rentenniveaus der letzten Jahre angeglichen – also angehoben werden muss. Das Innenministerium (BMI) hat sich gegen solche Überlegungen lange gewehrt. Unsere stetigen Bemühungen haben sich hier schlussendlich aber gelohnt: die Einkommensgrenze wurde nun auf 20.000 Euro angehoben.
Welches Einkommen hierbei eine Rolle spielt und welche Verfahrensanpassung seit Anfang 2021 zu beachten ist, erfahren Sie hier.
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