Broschüre: Verbesserungen durch das „Artikelgesetz Zeitenwende“
Worauf es für Senioren ankommt
Verbandspolitik am Puls der Zeit: Medialer Aufschlag des DBwV
Verbesserungen durch das Artikelgesetz Zeitenwende und die flankierenden Verordnungen
Adaptiv oder abgehängt?
Kompass Zukunft – Frauen stärken Personal
30 Jahre Genozid von Srebrenica
Deutschland und die NATO: 70 Jahre Bündnissolidarität mit Festakt gefeiert
Anpassung der Geldleistungen nach dem Soldatenentschädigungsgesetz zum 1.Juli 2025
Soldatentag bei Thales Deutschland in Wilhelmshaven
Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
Erfahrungsaustausch zwischen Bundeswehr und Wirtschaft
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Bundestag berät über drei Auslandseinsätze
Schweres Gewusel im Kopf
Tagung der Themenverantwortlichen Auslandseinsatz: Eine Neuausrichtung für die Zukunft
Veteraninnen und Veteranen für „Musikfest der Bundeswehr" gesucht
Rehabilitation – zurück in die Truppe
„Veteranen schreiben Geschichte“ – Autorenpreis Veteranenliteratur erstmals verliehen
Bundesweite Feiern zum Nationalen Veteranentag – der BundeswehrVerband war dabei
Das Grundgesetz: Artikel 87a für die Aufstellung und Stärke der Streitkräfte
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,Tradition der Bundeswehr – ist das ein Thema auch des Zivilpersonals? Nun, die wenigsten zivilen Kolleginnen und Kollegen, zumindest diejenigen ohne militärische Vorverwendungen, werden sich wohl bisher Gedanken hierüber gemacht haben. Dabei ist in den letzten über 60 Jahren sehr wohl eine Tradition in der Bundeswehr gewachsen, die auch von zivilen Beschäftigten nicht unwesentlich mitgeprägt wurde.
Zum einen sind da die für die Bundeswehr wesentlichen Grundlagen im Grundgesetz zu nennen: Artikel 87a für die Aufstellung und Stärke der Streitkräfte sowie Artikel 87b für die Bundeswehrverwaltung. Diese verfassungsrechtliche Unterteilung der Bundeswehr – eine der Aufgaben nach und nicht eine nach Uniform- sowie Nichtuniformträgern – die aufgrund der Erfahrungen der Weimarer Republik und dem dritten Reich geschaffen wurde, hat sich grundsätzlich bewährt.Nicht nur in der Bundeswehrverwaltung sind zivile Beschäftigte tätig – dort natürlich überwiegend – sondern auch in den Streitkräften. In der Logistik, im Sanitätswesen, in der Gerätewartung bei den Teilstreitkräften, als Experten im IT-Bereich, im Geoinformationswesen, in der elektronischen Kampfführung und vielen weiteren Bereichen sind sie unverzichtbarer Bestandteil auf der Heimatbasis, aber auch in zivil oder vorübergehend in Uniform im Ausland.Zur Tradition gehört leider auch die geringe Wahrnehmung des Zivilpersonals sowohl in der Öffentlichkeit als auch in der politischen Führung unseres Ministeriums, obwohl ihr Anteil ein Viertel aller Bundeswehrangehörigen ausmacht. Ebenso ist die Tatsache wenig bekannt, dass das Verteidigungsressort von allen Bundesressorts die meisten unmittelbar im Bundesdienst tätigen Zivilbeschäftigten hat. Grundlage für eine zukünftig bessere Wahrnehmung vor dem Hintergrund des gemeinsamen Personalkörpers muss daher zwingend die angemessene Berücksichtigung des Zivilpersonals in einem neu zu schaffenden Traditionserlass sein.Mit herzlichen GrüßenIhrKlaus-Hermann ScharfVorsitzender Fachbereich Zivile Beschäftigte
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