Broschüre: Verbesserungen durch das „Artikelgesetz Zeitenwende“
Worauf es für Senioren ankommt
Verbandspolitik am Puls der Zeit: Medialer Aufschlag des DBwV
Verbesserungen durch das Artikelgesetz Zeitenwende und die flankierenden Verordnungen
Adaptiv oder abgehängt?
Kompass Zukunft – Frauen stärken Personal
30 Jahre Genozid von Srebrenica
Deutschland und die NATO: 70 Jahre Bündnissolidarität mit Festakt gefeiert
Anpassung der Geldleistungen nach dem Soldatenentschädigungsgesetz zum 1.Juli 2025
Soldatentag bei Thales Deutschland in Wilhelmshaven
Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
Erfahrungsaustausch zwischen Bundeswehr und Wirtschaft
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Bundestag berät über drei Auslandseinsätze
Schweres Gewusel im Kopf
Tagung der Themenverantwortlichen Auslandseinsatz: Eine Neuausrichtung für die Zukunft
Veteraninnen und Veteranen für „Musikfest der Bundeswehr" gesucht
Rehabilitation – zurück in die Truppe
„Veteranen schreiben Geschichte“ – Autorenpreis Veteranenliteratur erstmals verliehen
Bundesweite Feiern zum Nationalen Veteranentag – der BundeswehrVerband war dabei
Die Abgeordneten das Bundestages haben in der vergangenen Legislatur wichtige Änderungen auf den Weg gebracht
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die auslaufende Legislaturperiode des 18. Deutschen Bundestags bietet Zeit für eine Bilanzierung. Aus Sicht der zivilen Mitglieder des DBwV und der Zivilbeschäftigten der Bundeswehr dürfte die Bilanz gemischt ausfallen. Einerseits steht da das Attraktivitätssteigerungsgesetz, das zur Enttäuschung vieler nur für sehr wenige Beamte Verbesserungen brachte, auch wenn viele im Artikelgesetz für Soldaten geregelte Maßnahmen zur Arbeitszeit oder Teilzeitbeschäftigung für Zivilbeschäftigte nichts Neues sind.
Andererseits sind insbesondere in den letzten zwei Jahren zahlreiche Verbesserungen für zivile Beschäftigte im Bundestag beschlossen worden. So unter anderem die Steigerung der Zulagen für Feuerwehrbeamte um 40 Prozent, Verbesserung der Planstellenobergrenzen für Beförderungsämter der Beamten und die Wahlfreiheit zwischen Umzugskostenvergütung und der befristeten Gewährung von Trennungsgeld. Durch die Hebungen vorhandener und Schaffung neuer Haushaltsstellen insbesondere im Bereich des mittleren Dienstes für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 konnte der Beförderungsstau in der BesGr A 8 zu einem großen Teil und in den BesGr A 9 und A 9 mZ sogar vollständig abgebaut werden.
Diese Verbesserungen basieren unter anderem auf dem DBwV-Forderungspapier zur Attraktivitätssteigerung für das Zivilpersonal in der Bundeswehr aus dem Jahr 2015, das die Koalitionsfraktionen im Verteidigungsausschuss fast wortwörtlich für ihren Antrag im Rahmen der Beratungen zum Einzelplan 14 im Haushalt 2016 übernommen hatten. Für unsere nachvollziehbar begründeten Forderungen gab es Lob und Anerkennung der Abgeordneten, da sie sich positiv von schlagwortartigen Forderungen anderer unterscheiden. Natürlich sind nicht alle Forderungen aus dem Papier erfüllt, jedoch ist das Bewusstsein für das Zivilpersonal in der Bundeswehr im Parlament geschärft worden. Auch das ist ein großer Erfolg des DBwV und bildet eine gute Grundlage für die neue Legislaturperiode, für eine Realisierung von unerfüllten und neuen Forderungen zu kämpfen. Den Abgeordneten des scheidenden Bundestags jedoch gilt unser herzlicher Dank für die erfolgreiche Umsetzung eines Teils unserer Forderungen zum Wohle des Zivilpersonals. Mit herzlichen Grüßen, Ihr Klaus-Hermann Scharf Vorsitzender Fachbereich Zivile Beschäftigte
Zurück zur Liste der Beiträge
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: