Broschüre: Verbesserungen durch das „Artikelgesetz Zeitenwende“
Worauf es für Senioren ankommt
Verbandspolitik am Puls der Zeit: Medialer Aufschlag des DBwV
Verbesserungen durch das Artikelgesetz Zeitenwende und die flankierenden Verordnungen
Adaptiv oder abgehängt?
Kompass Zukunft – Frauen stärken Personal
30 Jahre Genozid von Srebrenica
Deutschland und die NATO: 70 Jahre Bündnissolidarität mit Festakt gefeiert
Anpassung der Geldleistungen nach dem Soldatenentschädigungsgesetz zum 1.Juli 2025
Soldatentag bei Thales Deutschland in Wilhelmshaven
Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
Erfahrungsaustausch zwischen Bundeswehr und Wirtschaft
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Bundestag berät über drei Auslandseinsätze
Schweres Gewusel im Kopf
Tagung der Themenverantwortlichen Auslandseinsatz: Eine Neuausrichtung für die Zukunft
Veteraninnen und Veteranen für „Musikfest der Bundeswehr" gesucht
Rehabilitation – zurück in die Truppe
„Veteranen schreiben Geschichte“ – Autorenpreis Veteranenliteratur erstmals verliehen
Bundesweite Feiern zum Nationalen Veteranentag – der BundeswehrVerband war dabei
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
in der Januar-Ausgabe unseres Verbandsmagazins hatte ich die Notwendigkeit eines Zuwachses an Zivilpersonal für die Bundeswehr erläutert, insbesondere bei einer notwendigen Steigerung des militärischen Personalumfangs. Erfreulicherweise wird die Notwendigkeit inzwischen auch vermehrt in der Politik gesehen. Der Wehrbeauftragte des Bundestags, obwohl die Angelegenheiten des Zivilpersonals nicht zu seinem Aufgabengebiet gehören, befürwortet eine Aufstockung des zivilen Personalkörpers. Ebenso hält der Flügel der SPD-Bundestagsfraktion „Seeheimer Kreis“ im Rahmen seiner Forderungen für eine Stärkung der Sicherheitsstrukturen eine „permanente Erhöhung des Personalbestands von derzeit ca. 177.000 auf mindestens 200.000 Soldatinnen und Soldaten zuzüglich ziviler Beschäftigter für erforderlich“.
Auch im Ministerium setzt man sich mit den Forderungen nach einem Personalzuwachs auseinander. Da so etwas nicht zum Nulltarif zu haben ist, gibt es sogar positive Signale aus dem Bundesfinanzministerium. Der tatsächliche Personalbedarf in den einzelnen Bereichen der Bundeswehr wird von ihren zukünftigen Aufgaben abhängig sein, die im neuen Weißbuch zu beschreiben sein werden. Offensichtlich hat die ministerielle Führung bereits konkrete Vorstellungen zu bestimmten Fähigkeiten. Denn im Rahmen des 130 Milliarden Euro schweren Modernisierungsprogramms sind in der Anzahl sehr konkrete Beschaffungen von militärischem Gerät enthalten. Dieses Gerät wird wie das Bestandsgerät einer permanenten Wartung bedürfen.
Die Wartung kann, soll und muss die Industrie unterstützen. Jedoch bedarf die Bundeswehr zur Ausübung ihrer Fähigkeiten auch die Fähigkeit der Gerätewartung. Im Ernstfall muss die Bundeswehr mit eigenem Personal die Wartung durchführen. Zum Ernstfall gehören Auslandseinsätze, das heißt im Einsatzland muss die Wartung von ausgebildetem militärischem Personal, in der Heimat von Zivilpersonal gewährleistet werden. Dabei gehört Flexibilität zu einer der grundlegendsten Eigenschaften der Fähigkeit, mit eigenem Personal Wartungsaufgaben durchführen zu können, denn Zivilpersonal könnte im Rahmen von Wehrübungen – wohlgemerkt auf freiwilliger Basis – im Einsatzland militärisch eingesetzt werden.
Die Erfahrungen mit der Verlagerung ziviler Tätigkeiten in die Industrie beziehungsweise in Kooperationsgesellschaften sind – um es vorsichtig zu sagen – durchwachsen. Zudem zieht sich die Industrie aufgrund fehlenden wirtschaftlichen Erfolgs sowie aus kartellrechtlichen Gründen zunehmend aus den Kooperationsgesellschaften zurück, so dass sie wie die HIL oder die LHBw und demnächst auch die BWI als Inhouse-Gesellschaften der Bundeswehr Fortbestand haben. Die Industrie ist für die Bundeswehr ein wichtiger Partner. Sie wird neben der Her- und Bereitstellung militärischen Geräts auch für die Ausbildung zu dessen Bedienung und Wartung benötigt. Und wenn es sein muss, kann sie in Spitzen auch bei der Wartung unterstützen.
Grundsätzlich muss jedoch das benötigte Personal für und vor allem in der Bundeswehr zur Verfügung stehen. Zudem werden diese Fähigkeiten in den Ausbildungswerkstätten der Bundeswehr ausgebildet. Dabei genießt die Ausbildung bei der Bundeswehr im gewerblichen Bereich einen hervorragenden Ruf, in aller Regelmäßigkeit stellt sie die Ausbildungsbesten bei den IHK. Dieses Pozential sollten wir endlich konsequent nutzen, nicht für die Industrie, sondern für unseren eigenen Bedarf in der Bundeswehr. Die Ministerin hat in ihrer Attraktivitätsagenda jährlich 700 Übernahmen von Auszubildenden aus den Ausbildungswerkstätten für militärische und zivile Verwendungen als Ziel herausgegeben. Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es – so wie es der DBwV zur Attraktivitätssteigerung für das Zivilpersonal gefordert hat – rechtzeitige und ausbildungsgerechte Übernahme- sowie darüber hinaus Weiterqualifizierungsangebote mit entsprechenden Aufstiegsmöglichkeiten.
Die Belassung von Fähigkeiten im gewerblichen Bereich der Bundeswehr mit einer soliden Personalausstattung verspricht erheblich mehr Handlungsoptionen und Sicherheit für das entsprechend qualifizierte Personal als eine schwer zu kontrollierende Abhängigkeit von der Industrie.
Mit herzlichen Grüßen
IhrKlaus-H. ScharfVorsitzender Fachbereich Zivile Beschäftigte
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