Wenn der Generationenwechsel im öffentlichen Dienst gelingen soll, müssen die Arbeitgeber den Dienst flexibler gestalten. Foto: Maxim Duzij/unsplash

Wenn der Generationenwechsel im öffentlichen Dienst gelingen soll, müssen die Arbeitgeber den Dienst flexibler gestalten. Foto: Maxim Duzij/unsplash

02.02.2021
Klaus-Hermann Scharf

Neues Denken gefragt

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

die Politik nimmt sich bisher der Zukunft des öffentlichen Dienstes noch recht zögerlich an. Dies trotz der bereits begonnenen großen personellen Umbrüche wie den umfangreichen altersbedingten Abgängen, dem fehlenden qualifizierten Nachwuchs und der großen Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt. Nicht wenige in der Politik betrachten die Arbeitsplatzsicherheit nach wie vor als DAS Attraktivitätsmerkmal des öffentlichen Dienstes und sehen keine zwingende Notwendigkeit neuer Angebote.

Die Sicherheit der Arbeitsplätze ist ohne Frage eines der attraktivsten Merkmale des öffentlichen Dienstes. Das wissen Generationen und wird durch die aktuelle Corona-Krise einmal mehr bestätigt. Als Vater von zwei erwachsenen Kindern bin ich froh und erleichtert, dass beide Berufe in Verbindung mit einer Beamtenlaufbahn eingeschlagen haben. Fragt man sie nach ihren Motiven, dann zählt jedoch die Sicherheit des Arbeitsplatzes nicht dazu, auch wenn sie deren Bedeutung nicht negieren. Die Generation meiner Kinder hat heute andere Zielvorstellungen. Das können die Älteren sich schwer vorstellen, aber sie müssen es akzeptieren und darauf reagieren, wenn der Generationswechsel im öffentlichen Dienst sichergestellt werden soll. Es mag sein, dass mit zunehmendem Alter und wachsenden Familienverpflichtungen sich die Prioritäten der jungen Menschen im Berufsleben ändern können.

Es zählt jedoch das Heute. Und heute will die junge Generation flexibel sein, sowohl im Privat- als auch im Berufsleben. Dazu zählt für sie nicht unbedingt die lebenslange Verbundenheit mit einem Arbeitgeber – keine gute Voraussetzung für Karrieren als Berufsbeamte. Um jedoch das berechtigte Interesse des öffentlichen Arbeitgebers an einer langfristigen Bindung seiner Mitarbeiter befriedigen zu können, muss er seinen Dienst erheblich flexibler gestalten. Unter anderem das Beharren auf 41 Stunden Wochenarbeitszeit bei Beamten, ein starres Laufbahn- und Beurteilungsrecht sowie unflexibles tarifliches Eingruppierungsrecht helfen da nicht weiter. Bei Letzterem sind auch die Gewerkschaften gefordert.

Eine Einheitslaufbahn nach bayerischem Modell unter Berücksichtigung eines Kreditpunktekontos für einen ausbildungsgerechten und individuellen Einstieg wäre eines von attraktiven Angeboten für junge Interessenten am öffentlichen Dienst. Ein neu gestaltetes Beurteilungssystem, bei dem ebenfalls ein nach dem European Credit Transfer System (ECTS) orientiertes Kreditpunktekonto zur Feststellung der Qualifizierung und Erfahrung infrage käme, wäre neben der einheitlichen Arbeitszeit von 39 Wochenstunden für alle Statusgruppen ein weiteres Angebot. Das würde eine längst überfällige konsequente Anwendung des Europäischen beziehungsweise Deutschen Qualifikationsrahmens (EQR/DQR) bedingen – auch im Tarifrecht. Grundvoraussetzung ist jedoch ein neues Denken der Politik, in den verantwortlichen Ministerien, aber auch in den zuständigen Interessenorganisationen für einen attraktiven öffentlichen Dienst.

Mit herzlichen Grüßen

Ihr
Vorsitzender Fachbereich Zivile Beschäftigte

Klaus-Hermann Scharf

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