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Laufen für die gefallenen Ukrainer
Ab April ist mehr Geld in der Lohntüte - ein Großteil wird jedoch durch explodierende Energie- und Lebensmittelpreise aufgezehrt. Foto: Fotolia
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
im nächsten Monat dürfen wir uns auf die Erhöhung unserer Bezüge um 1,8 Prozent freuen. Angesichts der aktuellen Inflationsrate in Höhe von über fünf Prozent, die sich unter anderem auf die galoppierenden Energiepreise und hohen Lebensmittelkosten beziehen, dürfte sich die „Freude” sehr in Grenzen halten. Tatsächlich wird der Reallohnverlust ein wenig abgemildert.
Die im Oktober 2020 geschlossene Tarifeinigung, die mit ihren wesentlichen Eckpunkten auch für den Besoldungsbereich übernommen wurde, stellte einen vor dem Hintergrund der damals schon sechs Monate grassierenden Corona-Pandemie zufriedenstellenden Kompromiss dar. Einziger Kritikpunkt war die lange Laufzeit von 28 Monaten und die damit verbundene Befürchtung, ob das Ergebnis bis zum Ende der Laufzeit durchhaltefähig sei. Diese Befürchtung scheint sich 18 Monate später mehr als zu bestätigen – die Corona-Pandemie dauert weiter an, wobei die Inflation nur zum Teil pandemiebedingt ist, und die Laufzeit des Tarifvertrags beträgt noch zehn Monate!
Lange Laufzeiten von Entgelttarifverträgen mögen für die Arbeitgeber Planungssicherheit geben, für die Tarifbeschäftigten jedoch Unsicherheit. Eine Tarifeinigung bedeutet immer einen Kompromiss für alle Beteiligten. Dazu gehört auch Krötenschlucken, das jedoch bei Entgelttarifverträgen hinsichtlich langer Laufzeiten sehr unverdaulich werden kann. Keine der an Tarifverhandlungen Beteiligten hat eine Glaskugel und selbst die Wirtschaftsweisen liegen nicht immer richtig. Insofern ist der für die Länder Ende November 2021 geschlossene Tarifvertrag mit einer Einmalzahlung von 1300 Euro und einer Entgelterhöhung von 2,8 Prozent zu Ende 2022 bei zwei Jahren Laufzeit schwer nachvollziehbar. Die tariffähigen Gewerkschaften haben somit bewusst einem Reallohnverlust zugestimmt – jedoch von den Arbeitgebern geforderte Änderungen zur Eingruppierungssystematik zulasten der Beschäftigten damit abgewehrt.
Anfang 2023 steht wieder eine neue Tarifrunde für den Bund und die Kommunen an. Sofern die Preisspirale in den nächsten Monaten sich nicht wieder kräftig nach unten bewegen sollte, dürften die Forderungen der Beschäftigten klar auf der Hand liegen. Neben einem Inflationsausgleich muss die Laufzeit eines neuen Vertrags sich im überschaubaren Rahmen und somit deutlich unter der aktuellen bewegen.
Mit herzlichen GrüßenIhr Vorsitzender Fachbereich Zivile Beschäftigte Klaus-Hermann Scharf
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