Broschüre: Verbesserungen durch das „Artikelgesetz Zeitenwende“
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Verbandspolitik am Puls der Zeit: Medialer Aufschlag des DBwV
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Anpassung der Geldleistungen nach dem Soldatenentschädigungsgesetz zum 1.Juli 2025
Soldatentag bei Thales Deutschland in Wilhelmshaven
Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
Erfahrungsaustausch zwischen Bundeswehr und Wirtschaft
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Bundestag berät über drei Auslandseinsätze
Schweres Gewusel im Kopf
Tagung der Themenverantwortlichen Auslandseinsatz: Eine Neuausrichtung für die Zukunft
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Rehabilitation – zurück in die Truppe
„Veteranen schreiben Geschichte“ – Autorenpreis Veteranenliteratur erstmals verliehen
Bundesweite Feiern zum Nationalen Veteranentag – der BundeswehrVerband war dabei
Im Bundesministerium der Verteidigung ist die Personalentwicklung in einer Phase des grundlegenden Wandels. Foto: Bundeswehr/Andrea Bienert
Die Personalentwicklung im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) befindet sich in einer Phase des grundlegenden Wandels. Vor dem Hintergrund der "Zeitenwende", die politische und organisatorische Anpassungen erfordert, wurden wichtige Änderungen im Personalentwicklungskonzept (PEK) vorgenommen. Ziel der Reformen ist es, die Beamtenlaufbahn flexibler und attraktiver zu gestalten sowie bürokratische Hürden abzubauen. Die neue Allgemeine Regelung (AR) A-1340/16 trat bereits am 4. Juni 2024 in Kraft. Nun wurde auch die Neufassung der AR A1-1340/16-5000, die die Bestimmungen zur Personalentwicklung von Beamtinnen und Beamten betrifft, im Hauptpersonalrat mitbestimmt.
Weniger Verwendungswechsel gefordert
Eine der wesentlichen Neuerungen ist die Verringerung der verpflichtenden Verwendungswechsel im mittleren und gehobenen Dienst. Während im bisherigen System häufig diese Wechsel Voraussetzung für eine Beförderung waren, ist dies nun in vielen Fällen nicht mehr nötig. So ist im mittleren Dienst von A6 bis A8 kein Verwendungswechsel mehr erforderlich, und auch im gehobenen Dienst wurden die Vorschriften gelockert.
Förderung von Potenzialen und Entwicklungsmöglichkeiten
Ein weiterer zentraler Bestandteil der Reform ist die Einführung eines „Development Centers“ für Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppen A10 bis A14. Diese freiwillige Maßnahme dient der Bewertung individueller Kompetenzen und der Aufzeigung von Entwicklungsmöglichkeiten. Der Ansatz soll es ermöglichen, die Potenziale der Beamten gezielter zu fördern und ihre Karriereplanung flexibler zu gestalten. Ein stärkerer Fokus wird dabei auf den Dialog zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitenden gelegt, um eine auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte Karriereentwicklung zu ermöglichen. Anstatt verpflichtender Wechsel von Verwendungen wird vermehrt auf Anreize gesetzt, die eine motivierte und zielgerichtete Personalentwicklung fördern.
Sicherstellung ausreichender Planstellen
Auch die Handhabung von Planstellen wird verbessert. Angesichts begrenzter Ressourcen stehen nicht immer sofort Planstellen für höhere Besoldungsgruppen zur Verfügung, dennoch wird für 2025 eine schnellere Beförderungsperspektive erwartet. Die neue Personalentwicklungsstrategie ist Teil eines umfassenden Modernisierungsprozesses, der das BMVg als attraktiven Arbeitgeber im öffentlichen Dienst stärken und den Anforderungen einer sich wandelnden Arbeitswelt gerecht werden soll. Eine ausreichende finanzielle Ausstattung im Personalhaushalt ist dabei entscheidend, um diese Ziele erfolgreich umzusetzen. Mit der Umsetzung dieser Maßnahmen wird ein zukunftsorientiertes und flexibles System der Personalentwicklung geschaffen, das auf die individuellen Stärken und Bedürfnisse der Beamten eingeht und gleichzeitig den Herausforderungen moderner Arbeitswelten gerecht wird.
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