70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
70 Jahre Wehrpflicht: Einführung, Aussetzung und Neubeginn
Erinnerung an den Widerstand vom 20. Juli 1944
Mensch und Maschine: Robotik in der modernen Kriegsführung
Menschen. In Uniform.
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Erinnerung an Alexander Schleiernick, Oleg Meiling und Martin Brunn
Berlin feiert die Veteranen
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Im Bundesministerium der Verteidigung ist die Personalentwicklung in einer Phase des grundlegenden Wandels. Foto: Bundeswehr/Andrea Bienert
Die Personalentwicklung im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) befindet sich in einer Phase des grundlegenden Wandels. Vor dem Hintergrund der "Zeitenwende", die politische und organisatorische Anpassungen erfordert, wurden wichtige Änderungen im Personalentwicklungskonzept (PEK) vorgenommen. Ziel der Reformen ist es, die Beamtenlaufbahn flexibler und attraktiver zu gestalten sowie bürokratische Hürden abzubauen. Die neue Allgemeine Regelung (AR) A-1340/16 trat bereits am 4. Juni 2024 in Kraft. Nun wurde auch die Neufassung der AR A1-1340/16-5000, die die Bestimmungen zur Personalentwicklung von Beamtinnen und Beamten betrifft, im Hauptpersonalrat mitbestimmt.
Weniger Verwendungswechsel gefordert
Eine der wesentlichen Neuerungen ist die Verringerung der verpflichtenden Verwendungswechsel im mittleren und gehobenen Dienst. Während im bisherigen System häufig diese Wechsel Voraussetzung für eine Beförderung waren, ist dies nun in vielen Fällen nicht mehr nötig. So ist im mittleren Dienst von A6 bis A8 kein Verwendungswechsel mehr erforderlich, und auch im gehobenen Dienst wurden die Vorschriften gelockert.
Förderung von Potenzialen und Entwicklungsmöglichkeiten
Ein weiterer zentraler Bestandteil der Reform ist die Einführung eines „Development Centers“ für Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppen A10 bis A14. Diese freiwillige Maßnahme dient der Bewertung individueller Kompetenzen und der Aufzeigung von Entwicklungsmöglichkeiten. Der Ansatz soll es ermöglichen, die Potenziale der Beamten gezielter zu fördern und ihre Karriereplanung flexibler zu gestalten. Ein stärkerer Fokus wird dabei auf den Dialog zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitenden gelegt, um eine auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte Karriereentwicklung zu ermöglichen. Anstatt verpflichtender Wechsel von Verwendungen wird vermehrt auf Anreize gesetzt, die eine motivierte und zielgerichtete Personalentwicklung fördern.
Sicherstellung ausreichender Planstellen
Auch die Handhabung von Planstellen wird verbessert. Angesichts begrenzter Ressourcen stehen nicht immer sofort Planstellen für höhere Besoldungsgruppen zur Verfügung, dennoch wird für 2025 eine schnellere Beförderungsperspektive erwartet. Die neue Personalentwicklungsstrategie ist Teil eines umfassenden Modernisierungsprozesses, der das BMVg als attraktiven Arbeitgeber im öffentlichen Dienst stärken und den Anforderungen einer sich wandelnden Arbeitswelt gerecht werden soll. Eine ausreichende finanzielle Ausstattung im Personalhaushalt ist dabei entscheidend, um diese Ziele erfolgreich umzusetzen. Mit der Umsetzung dieser Maßnahmen wird ein zukunftsorientiertes und flexibles System der Personalentwicklung geschaffen, das auf die individuellen Stärken und Bedürfnisse der Beamten eingeht und gleichzeitig den Herausforderungen moderner Arbeitswelten gerecht wird.
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