Herausforderungen an die Mannschaften werden größer
Antrittsbesuch bei L92
AG X: Vier Jahre, viele Erfolge – Ergebnisse, die wirken
AG I bereitet sich auf neue Amtsperiode vor
„Es ist noch nicht alles so, wie es sein wollte. Aber es wird."
Schwieriges Lagebild und eine sehr umstrittene Politik
Das Vertrauen in die Spieße ist entscheidend für die Kriegstüchtigkeit
Eine denkwürdige Woche zum neuen Wehrdienst
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Zeitsoldaten als Fachkräfte gefragt
Berufsinformationsmesse in Burg
Der Berufsförderungsdienst bei Radio Andernach
Bundestag berät über vier Auslandseinsätze
UNMISS und EU NAVFOR Aspides sollen bis 2026 verlängert werden
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Bundestag berät über drei Auslandseinsätze
Gedenken: Erinnerung an Patrick Behlke und Roman Schmidt
Gedenken: Erinnerung an Feldwebel Alexander Arndt
Gedenken: Erinnerung an Oberstabsarzt Dr. Dieter Eißing
Erinnerung an Oberfeldwebel Florian Pauli
Eine sozialverträgliche Absicherung der notwendigen Veränderungsprozesse ist weiterhin erforderlich. Foto: DBwV
Ende des Jahres läuft der Tarifvertrag über sozialverträgliche Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Bundeswehr (TV UmBw) aus. Es stellt sich die Frage, ob dieses, über zwei Jahrzehnte sehr erfolgreiche Tarifwerk weiterhin benötigt wird. Die Gewerkschaften – und mit ihnen auch der DBwV – beantworten diese Frage eindeutig mit Ja.
Aber warum? Ist es nicht so, dass der Personalabbau bei den Tarifbeschäftigten der Vergangenheit angehört und nun gerade diese Statusgruppe wieder verstärkt aufwachsen soll vor dem Hintergrund der Rückbesinnung auf Landes- und Bündnisverteidigung? Dem ist so. Dennoch befindet sich die Bundeswehr weiterhin im Wandel, derzeit mit dem eben benannten Schwerpunkt der Refokussierung auf die Landes- und Bündnisverteidigung.
Die daraus zu erfolgenden strukturellen Veränderungen werden grundsätzlich zwar keinen Personalabbau verursachen – eher ist das Gegenteil der Fall. Jedoch können die notwendigen Veränderungen wie Umgliederungen, Verlegungen, Auflösungen, Zusammenlegungen oder Neuerrichtungen von Dienststellen soziale Härten verursachen, von denen Tarifbeschäftigte besonders betroffen sein werden. Eine sozialverträgliche Absicherung der notwendigen Veränderungsprozesse ist also weiterhin erforderlich.
Ob in einem verlängerten TV UmBw – oder möglicherweise einem Nachfolgetarifvertrag – alle bisherigen Instrumente weiterhin Bestand haben werden, wird zu prüfen sein. Die Härtefallregelung, mit der vor allem ältere Tarifbeschäftigte den TV UmBw verbinden, könnte zukünftig nicht mehr benötigt werden, sollte jedoch meines Erachtens als wirklich allerletztes Mittel weiterhin Bestand haben. Die hierfür anzuwendenden Fälle dürften wie in den letzten Jahren sehr überschaubar bleiben.
Neben dem Kündigungsschutz und der Einkommenssicherung sollte – anders als in der Vergangenheit – zukünftig der Schwerpunkt auf die Qualifizierung verbunden mit einer Anspruchsberechtigung gelegt werden. Da die Veränderungsprozesse vielfach auch mit der Digitalisierung einhergehen dürften, wären zutreffende Bezüge auf den existierenden Digitalisierungstarifvertrag (DigiTV) sinnvoll.Bis zum Auslaufen des TV UmBw sind es keine vier Monate mehr. Die AG Zukunft Tarifbeschäftigte im BMVg soll die Notwendigkeit einer Verlängerung behandeln. Letztendlich muss das BMVg das Bundesministerium des Innern überzeugen, denn dieses führt – zusammen mit den tarifvertragsschließenden Gewerkschaften – die Tarifverhandlungen.
Mit herzlichen Grüßen Ihr Vorsitzender Fachbereich Zivile Beschäftigte Klaus-Hermann Scharf
Zurück zur Liste der Beiträge
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: