Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
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Die alte Raubkatze und der Mut der Ukrainer
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Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Internationaler 16K3-Marsch als Zeichen der Erinnerung
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen vier Soldaten in Afghanistan
Ein Ausweis, der mehr als Anerkennung sein kann
16 Jahre nach dem Karfreitagsgefecht: Mehr als 26.000 machen beim 16K3-Gedenkmarsch mit
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Ob "Teddy", Hund des Sozialdienstes der Bundeswehr, auch von der Dotierungsanhebung der Dienstposten im Sozialdienst profitiert, ist uns nicht bekannt. Dieses Zeichen der Wertschätzung ist lobenswert, aber es stellt sich die Frage, ob die Dienstposten statusgerecht besetzt sind. Foto: Bundeswehr/Christian Vierfuß
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, mit der Dotierungsanhebung der Dienstposten im Sozialdienst der Bundeswehr hat der Dienstherr seine Wertschätzung der hervorragenden und alles andere als einfachen Arbeit der dort tätigen Kolleginnen und Kollegen für die Angehörigen der Bundeswehr kundgetan. Das ist gut so und es ist zu hoffen, dass er als Arbeitgeber dies konsequent ebenso für die hauptsächlich im Bereich der Sozialarbeit tätigen Tarifbeschäftigten durch Höhergruppierungen zeigt.
So begrüßenswert diese Maßnahme auch ist, sie wirft dennoch einige Fragen auf. Warum sind die Dienstposten im Sozialdienst, speziell in der Sozialarbeit, als Beamtendienstposten ausgebracht? In der Sozialberatung mag es noch nachvollziehbar sein, weil diese Dienstposten hauptsächlich mit Verwaltungsbeamten besetzt sind, wenngleich sie sich hierfür zusätzlich qualifizieren müssen. In der Sozialarbeit jedoch werden die benötigten Qualifikationen durch ein externes Studium erworben. Dementsprechend haben die Sozialarbeiter ihre Tätigkeit als Tarifbeschäftigte begonnen – im Übrigen sehr viele von ihnen früher auf Arbeitnehmerdienstposten. Die Umwandlung in Beamtendienstposten und folglich eine Verbeamtung kam für sie zu spät und war somit nicht mehr attraktiv.
Ohne die Organisationshoheit des Dienstherrn grundsätzlich infrage stellen zu wollen: Die Notwendigkeit der Ausbringung von Beamtendienstposten im Bereich der Sozialarbeit ist kaum nachvollziehbar. Die Aufgaben in der Sozialarbeit sind wichtig, sehr wichtig – aber auch hoheitlich? Die Situation im Sozialdienst ist nur ein Beispiel einer Entwicklung in vielen Bereichen der Bundeswehr, die nachdenklich stimmt. Die Bundeswehr benötigt zweifellos viele Beamtinnen und Beamte, sehr gut qualifiziert und motiviert mit attraktiven Karriereperspektiven. Was sie nicht braucht, ist – aus Gründen vermeintlich vereinfachter Personalbearbeitung – ein Wust an Beamten mit Tätigkeiten, die die Besonderheit der Aufgaben des Beamtentums infrage stellen. Und das mit möglicherweise negativen Folgen für beide zivilen Statusgruppen, nicht nur mit Blick auf eine gefühlte oder tatsächliche Ungleichbehandlung und die Altersversorgung. Die eigentlich positiv zu bewertenden Maßnahmen im Sozialdienst, die aber nicht nur positive Folgen haben, sollten Anlass für eine unvoreingenommene kritische Überprüfung der statusgerechten Ausgestaltung ziviler Dienstposten in der Bundeswehr sein.
Mit herzlichen Grüßen
Ihr Klaus-Hermann Scharf Vorsitzender Fachbereich Zivile Beschäftigte
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