17.07.2015

Konstituierende Sitzung zum siebten GVPA beim BMVg erfolgreich durchgeführt

Gesamtvertrauenspersonenausschuss ( GVPA) hat sich konstituiert!

Am Montag, dem 13. Juli in Berlin hat die neue Amtszeit des siebten GVPA und damit die Arbeit für die gewählten Vertrauenspersonen und die bereits im Amt befindlichen Soldatenvertreter des Hauptpersonalrats begonnen.

In der konstituierenden Sitzung am 15. Juli 2015 in Berlin hat der Gesamtvertrauenspersonenauschuss (GVPA) seine Sprecher gewählt und damit die Geschäftsführung für die kommende Amtszeit eingerichtet.

Major Tobias Brösdorf ist mit großer Mehrheit erneut zum Sprecher des GVPA gewählt worden.

Hauptfeldwebel Heiko Stotz und neu in der Führungsriege Oberstabsgefreiter Sebastian Dikall vervollständigen das Trio, dem nun Vertreter aller drei Laufbahngruppen angehören.

Im Weiteren wurden die Bereichssprecher gewählt.

Folgende Kameraden sind durch ihre Wahlbereiche für die Funktionen der Sprecher gewählt worden:

  • Bereichssprecher Heer - Oberstabsfeldwebel Armin Mack,
  • Bereichssprecher Luftwaffe - Oberstabsfeldwebel Wolfgang Kliencke
  • Bereichssprecher Marine - Fregattenkapitän Marco Thiele
  • Bereichssprecher SKB - Stabsfeldwebel Markus Simon
  • Bereichssprecher San - Oberstabsfeldwebel Olaf Hammes

 

Der Vorstand und die wichtigen Ausschüsse sortieren sich in den kommenden Wochen und stehen dann wieder für die Truppe zur Verfügung.

In den Streitkräften gilt unter anderem das Soldatenbeteiligungsgesetz (SBG). Hierdurch werden Soldaten an Planung, Vorbereitung und Durchführung von dienstlichen Angelegenheiten beteiligt. In allen Einheiten der Bundeswehr werden Vertrauenspersonen (VP) gewählt, aus deren Mitte wiederum die 35 Mitglieder des GVPA gewählt werden. Wahlen zum GVPA finden alle 4 Jahre statt.

Der GVPA repräsentiert sämtliche Teilstreitkräfte, Organisationsbereiche, Laufbahn- und Statusgruppen. Er hat bei allen Grundsatzangelegenheiten des BMVg in personellen, sozialen und organisatorischen Bereichen Anhörungs- und Anregungs- wie auch Vorschlags- und Mitbestimmungsrechte, soweit das SBG diese auch für Vertrauenspersonen vorsieht.

Stellungnahmen, Anregungen und Vorschläge bedürfen der Beschlussfassung durch das Plenum, das regelmäßig alle zwei Monate zusammenkommt. Das Bundesministerium der Verteidigung ist gehalten, die Beschlüsse des GVPA zu berücksichtigen; tut es dies nicht, hat es dem GVPA die Gründe hierfür schriftlich mitzuteilen.

Kommt in Mitbestimmungsangelegenheiten zwischen BMVg und GVPA keine Einigung zustande, wird einvernehmlich ein Schlichtungsausschuss einberufen, der aus je drei vom BMVg und GVPA bestimmten Beisitzern sowie einem unparteiischen Vorsitzenden besteht.

Der GVPA ist keine Beschwerde- oder Petitionsinstanz, die in Einzelfällen tätig wird. Angelegenheiten der Truppe kann er gegenüber dem Bundesminister der Verteidigung nur dann vertreten, wenn Grundsatzregelungen berührt sind.

Selbstverständlich steht der GVPA aber allen Vertrauenspersonen und deren Gremien zur Seite.

Der Deutsche BundeswehrVerband gratuliert allen gewählten Sprechern und wünscht allzeit eine glückliche Hand.

Ihr
Andreas Hubert
Vorsitzender Fachbereich Beteiligungsrechte