70 Jahre Wehrpflicht: Im April 1957 begrüßt ein Unteroffizier die neuen Wehrpflichtigen. Im Januar 2011 treten die letzten Wehrpflichtigen ihren Dienst an, dann wird die Wehrpflicht ausgesetzt. Im Januar 2026 startet der neue Wehrdienst: Die Bundeswehr setzt auf Freiwilligkeit sowie eine verpflichtende Wehrerfassung und Musterung für Männer. Fotos: picture-alliance/Karl Schnoerrer/ZB/Michael Reichel/picture alliance/SZ Photo/Lorenz Mehrlich

70 Jahre Wehrpflicht: Im April 1957 begrüßt ein Unteroffizier die neuen Wehrpflichtigen. Im Januar 2011 treten die letzten Wehrpflichtigen ihren Dienst an, dann wird die Wehrpflicht ausgesetzt. Im Januar 2026 startet der neue Wehrdienst: Die Bundeswehr setzt auf Freiwilligkeit sowie eine verpflichtende Wehrerfassung und Musterung für Männer. Fotos: picture-alliance/Karl Schnoerrer/ZB/Michael Reichel/picture alliance/SZ Photo/Lorenz Mehrlich

21.07.2026
Eva Krämer und Antonia Wolf

70 Jahre Wehrpflicht: Einführung, Aussetzung und Neubeginn

70 Jahre Wehrpflicht: Einführung, Aussetzung und Neubeginn

Vor 70 Jahren – am 21. Juli 1956 – trat in der Bundesrepublik erstmals die Wehrpflicht in Kraft. Sie prägte Generationen von jungen Männern, bevor sie 2011 ausgesetzt wurde. Vor dem Hintergrund des russischen Überfalls auf die Ukraine, dem Aufwuchs der Bundeswehr und der Re-Fokussierung auf die Landes- und Bündnisverteidigung wurde Anfang 2026 ein neuer Wehrdienst eingeführt: Der Dienst ist freiwillig, die Musterung Pflicht.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde ab 1955 die Bundeswehr unter Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) aufgebaut. Adenauer war klar, dass die von der NATO geforderte Truppenstärke von 500.000 Mann allein mit Berufssoldaten und Freiwilligen nicht zu realisieren wäre.

Im Juli 1956 verabschiedete der Deutsche Bundestag das Wehrpflichtgesetz. Damit setzte sich Adenauer gegen große Widerstände aus Politik und Gesellschaft durch. Nach der Zustimmung des Bundesrates trat das Gesetz zwei Wochen später am 21. Juli 1965 in Kraft.

Am 1. April 1957 traten die ersten 10.000 Wehrpflichtigen ihren Dienst an. Zwölf Monate dauerte der Dienst, bis 1962 der Bundestag den Grundwehrdienst auf 18 Monate verlängerte. Für die bereits gedienten Wehrpflichtigen galt teilweise eine Übergangsregelung von 15 Monaten. In den folgenden Jahrzehnten wurde die Dienstzeit immer mehr verkürzt: 1973 auf 15 Monate, 1990 auf zwölf, 1996 auf zehn, 2002 auf neun und im Juli 2010 auf sechs Monate.

„Bausoldaten“ in der DDR

Auch die DDR führte eine Wehrpflicht ein: Ab 1962 mussten alle Männer zwischen 18 und 26 ihren Dienst von 18 Monaten leisten – obwohl die Nationale Volksarmee zunächst eine reine Freiwilligenarmee war. Einen zivilen Wehrersatzdienst, wie in der Bundesrepublik, gab es nicht. Wer den Wehrdienst verweigerte, musste als „Bausoldat“ dienen und beim Bau militärischer Anlagen helfen. Die Arbeit war oft hart, die Verpflegung war schlecht, scharfer Drill und Überwachung durch die Stasi gehörten zum Alltag. Totalverweigerer, die auch den Wehrersatzdienst nicht ableisten wollten, mussten mit hohen Haftstrafen rechnen: Rund 150 Totalverweigerer wurden jedes Jahr zu 18 bis 22 Monaten Haft verurteilt. Erst 1985 wurde diese Praxis ausgesetzt. 

In der Bundesrepublik gab es bereits 1960 die Möglichkeit, den Wehrdienst zu verweigern – die „Kriegsdienstverweigerer“ leisteten Zivildienst, meist in sozialen Bereichen wie in Krankenhäusern oder Seniorenheimen. Zwischen 1961 und 2011 leisteten über 2,7 Millionen Männer Zivildienst. 

Aussetzung der Wehrpflicht 2011

Mehr als fünf Jahrzehnte nach der Einführung der Wehrpflicht beschloss der Bundestag am 10. März 2011, die verpflichtende Einberufung zum 1. Juli desselben Jahres auszusetzen. Die Wehrpflicht selbst blieb jedoch im Grundgesetz und im Wehrpflichtgesetz bestehen. Ihre Aussetzung gilt nur in Friedenszeiten: Im Spannungs- und Verteidigungsfall kann sie weiterhin aktiviert werden. Den Anstoß hatte der damalige Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) gegeben. Unter seinem Nachfolger Thomas de Maizière (CDU) wurde die Wehrpflicht ausgesetzt. 

Die Aussetzung der Wehrpflicht war damals ein Teil der angestrebten Streitkräftereform, mit der die Bundeswehr von rund 255.000 Soldatinnen und Soldaten auf 185.000 verkleinert werden sollte.

Das Parlament der Wehrpflichtigen

In den ersten Jahren der DBwV-Verbandsgeschichte glaubte man nicht, dass die jungen Grundwehrdienstleistenden für eine dauerhafte Mitgliedschaft in einem soldatischen Berufsverband zu gewinnen seien. Immerhin war dieser Wehrdienst für viele nur eine unerwünschte temporäre Unterbrechung ihrer eigentlichen Lebensplanung. Doch im Februar 1969 kam der Kurswechsel. Der Verband der Wehrpflichtigen und der Deutsche BundeswehrVerband schlossen sich zusammen, um die Interessen der Wehrdienstleistenden mit größerer Gewichtung zu vertreten. Schon am 1. März 1969 gliederte sich der Verband der Wehrpflichtigen mitsamt seinen Mitgliedern vollständig in den DBwV ein.

Vom 22. bis 23. März 1974 richtete der DBwV seine erste große Tagung für Wehrpflichtige aus. Der damalige Bundesvorsitzende Heinz Volland beriet mit rund 40 Wehrpflichtigen aus allen Wehrbereichen über Vorschläge für Initiativen des DBwV. Damit hatte der Verband ein Format in eigener Verantwortung geschaffen, das er ursprünglich von der Bundesregierung gefordert hatte. Bald setzte sich die Bezeichnung „Parlament der Wehrpflichtigen” durch und die Tagung entwickelte sich zu einem Forum für politischen Diskurs und verbandspolitische Willensbildung. Themen waren unter anderem Wehrgerechtigkeit sowie die Verbesserung von Unterbringung und Sozialleistungen. 

Die Frage nach der Zukunft der Wehrpflicht bestimmte ab den 1990er Jahren zunehmend die Debatten im „Parlament der Wehrpflichtigen“. Die letzte große Tagung des Parlaments fand am 28. und 29. Juni 2010 in Berlin statt. Mehr als 40 Wehrpflichtige und Freiwillig Wehrdienst Leistende (FWDL) waren anwesend. Auch der damalige Verteidigungsminister, Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU), war als Gastredner anwesend. Der wichtigste Beschluss dieser Tagung war die klare Forderung nach dem Erhalt der allgemeinen Wehrpflicht. 

Mit der Aussetzung der Wehrpflicht endete auch die Geschichte des „Parlaments der Wehrpflichtigen“ im DBwV.

Neuer Wehrdienst ab 2026

Mit dem russischen Überfall auf die Ukraine, dem Aufwuchs der Bundeswehr und der Re-Fokussierung auf die Landes- und Bündnisverteidigung wurde in Deutschland wieder über die Wehrpflicht debattiert. Im Dezember 2025 beschloss der Bundestag einen Gesetzesentwurf zum neuen Wehrdienst: Seit dem ersten Januar 2026 gilt die Regelung für den neuen Wehrdienst. Dabei handelt es sich aber nicht um die Reaktivierung der allgemeinen Wehrpflicht, wie sie bis 2011 galt.

Der Neue Wehrdienst beruht auf Freiwilligkeit. Pflicht für alle jungen Männer ab dem Jahrgang 2008 ist es allerdings, an der Wehrerfassung teilzunehmen. Dazu zählt das Ausfüllen eines Fragebogens sowie die Musterung durch medizinisches Personal der Bundeswehr. Frauen können den Fragebogen freiwillig ausfüllen. 

Der DBwV weist schon länger darauf hin, dass es fraglich ist, ob mit dem Modell der Freiwilligkeit die NATO-Zielvorgabe bis 2035 erreicht werden kann: „Ich kann mir aktuell nicht vorstellen, dass die Bundeswehr rein auf freiwilliger Basis die personelle Zielgröße erreicht, die aus den zugesagten NATO-Planungszielen abgeleitet ist“, sagte der Bundesvorsitzende Oberst André Wüstner. „Wladimir Putin wird sich jedenfalls sicher nicht von angeblichen Grenzen der Machbarkeit beeindrucken lassen, Donald Trump mit Blick auf mögliche Sicherheitsgarantien wahrscheinlich auch nicht.“

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