Im Bundestag betonte Verteidigungsminister Boris Pistorius die zentrale Rolle einer starken Reserve für die Verteidigungsfähigkeit. Foto: picture alliance / dts-Agentur | dts Nachrichtenagentur GmbH

Im Bundestag betonte Verteidigungsminister Boris Pistorius die zentrale Rolle einer starken Reserve für die Verteidigungsfähigkeit. Foto: picture alliance / dts-Agentur | dts Nachrichtenagentur GmbH

16.10.2026
Von Wiebke König

Bundestag berät Reservestärkungsgesetz und Bundeswehr-Infrastrukturbeschleunigungsgesetz

Am Donnerstag, 15. Oktober, hat sich der Deutsche Bundestag in erster Lesung mit zwei zentralen Gesetzesvorhaben zur Stärkung der Bundeswehr befasst. Das Reservestärkungsgesetz (ResStG) und das Bundeswehr-Infrastrukturbeschleunigungsgesetz (Bw-IBG) sollen die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Streitkräfte angesichts der veränderten sicherheitspolitischen Lage schneller wachsen, ihre Einsatzbereitschaft erhöhen und ihren Auftrag der Landes- und Bündnisverteidigung verlässlich erfüllen können. Die Bundesregierung hatte dafür bereits im Juli die beiden Gesetzesentwürfe im Kabinett beschlossen und den Umbau der Bundeswehr hin zu einer Aufwuchs- und Mobilisierungsarmee auch gesetzgeberisch weiter vorangebracht.

Reservestärkungsgesetz: Die Reserve als integraler Bestandteil der Streitkräfte

Der personelle Aufwuchs der Bundeswehr ist eine der zentralen Voraussetzungen für die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands. Neben dem Ausbau der aktiven Truppe kommt dabei der Reserve eine entscheidende Rolle zu. Die Bundesregierung strebt an, bis 2033 mindestens 200.000 Reservistinnen und Reservisten zur Sicherheit Deutschlands zur Verfügung zu haben. Gemeinsam mit den aktiven Soldatinnen und Soldaten sollen sie dazu beitragen, die erforderlichen Kräfte für die Landes- und Bündnisverteidigung bereitzustellen und die NATO-Fähigkeitsziele und die Anforderungen im Rahmen des Operationsplan Deutschlands erfüllen zu können.

Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) betonte in der Debatte die sicherheitspolitische Bedeutung des Vorhabens: „Wir müssen unsere Verteidigungsfähigkeit schnell und konsequent weiter stärken. (…) Eine starke Reserve ist dafür zentral, Menschen, die bereitstehen und die wissen, was zu tun ist.“ Den Reservistinnen und Reservisten gebühre dafür „unser aller Respekt, unsere Anerkennung und unser Dank.“ 

Mit dem Reservestärkungsgesetz sollen die gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen werden, Reservistinnen und Reservisten verlässlicher in die Streitkräfte einzubinden und ihre Verfügbarkeit im Bedarfsfall zu verbessern. Die bislang im Soldatengesetz geregelten Dienstleistungsarten sollen vereinfacht und in das Reservistengesetz überführt werden. Die Reserve soll nicht mehr lediglich als Ergänzung der aktiven Truppe verstanden werden, sondern als integraler Bestandteil der Gesamtstruktur der Bundeswehr. Ziel ist eine Reserve, die personell planbar, militärisch ausgebildet und auf ihre Aufgaben im Ernstfall vorbereitet ist.

Verpflichtende Heranziehung und Ende der doppelten Freiwilligkeit

Eine wesentliche Neuerung betrifft die Möglichkeit, Reservistinnen und Reservisten auch außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls verpflichtend zu Reservedienstleistungen heranzuziehen. Das bisherige Prinzip der doppelten Freiwilligkeit, bei welchem sowohl die Reservistinnen und Reservisten als auch ihre Arbeitgeber der Teilnahme an einer Reserveübung zustimmen müssen, wird den heutigen sicherheitspolitischen Anforderungen nach Auffassung der Bundesregierung nicht mehr gerecht. Der Gesetzentwurf sieht deshalb verpflichtende Reserveübungen vor. Arbeitgeber sollen ihre Beschäftigten für diese Dienstleistungen freistellen müssen. Pistorius betonte in seiner Rede, dass die verpflichtenden Elemente angemessen und verhältnismäßig ausgestaltet werden. Hierfür wurde ein Stufenmodell entwickelt, das die Dauer des zuvor geleisteten aktiven Wehrdienstes berücksichtigt.

Mit der Neuregelung soll die Reserve im Bedarfsfall verlässlicher zur Verfügung stehen. Zugleich sollen die Verpflichtungen für die Betroffenen und ihre Arbeitgeber planbar bleiben und nicht über das erforderliche Maß hinausgehen.

Attraktivität des Reservedienstes soll steigen

Neben der Verfügbarkeit der Reserve will die Bundesregierung auch die Rahmenbedingungen für Reservistinnen und Reservisten verbessern. Geplant sind unter anderem Anpassungen bei der Erstattung von Fahrtkosten und beim Auslandszuschlag. Zudem sollen private Arbeitgeber höhere Kosten für die Beschäftigung von Ersatzkräften erstattet bekommen können.

Die geplanten Neuregelungen werfen zugleich Fragen nach dem Ausgleich zwischen militärischen Personalbedarfen und zivilen Verpflichtungen auf. Der Bundesrat hat darauf hingewiesen, dass die Belange der zivilen Verteidigung stärker berücksichtigt werden müssen. Er fordert unter anderem Ausnahmen für Angehörige des Polizeivollzugsdienstes sowie für Einsatzkräfte von Feuerwehr und Rettungsdiensten. Auch eine stärkere finanzielle Unterstützung von Einrichtungen des Zivil- und Katastrophenschutzes bei möglichen Personalausfällen wurde angeregt.

Eine Reserve auf Augenhöhe

Neben der Verfügbarkeit steht die militärische Einsatzbereitschaft im Mittelpunkt der Neuausrichtung. Pistorius verwies darauf, dass die Reserve künftig stärker auf die Anforderungen der veränderten sicherheitspolitischen Lage ausgerichtet werden müsse. Dazu gehörten auch Fähigkeiten, die angesichts moderner Bedrohungen an Bedeutung gewinnen: „Damit setzen wir auf eine Truppe, die weiß, worauf es in einer modernen Bundeswehr zur Landes- und Bündnisverteidigung ankommt: Reservistinnen und Reservisten, die die hybriden Taktiken des Gegners kennen, die Gefahren durch Drohnenanflüge und -überflüge richtig einschätzen, die Heimatschutz können.“

Auch in der parlamentarischen Debatte wurde die Bedeutung einer frühzeitigen und gleichberechtigten Einbindung der Reserve hervorgehoben. CDU-Abgeordnete Diana Herbstreuth formulierte das Ziel einer „starken Reserve an der Seite der aktiven Truppe, eine Reserve auf Augenhöhe: gut ausgebildet, voll ausgestattet, regelmäßig beübt und vor allem verlässlich verfügbar“. Die Reserve sei zugleich eine wichtige Verbindung zwischen Bundeswehr und Gesellschaft sowie zwischen militärischen und zivilen Bereichen. Sie dürfe deshalb in der Verteidigungsplanung keine nachgeordnete Rolle spielen, sondern müsse von Anfang an berücksichtigt werden. Thomas Erndl (CSU) unterstrich darüber hinaus die gesellschaftliche Dimension des Vorhabens. „Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion wollen wieder zurück zur Selbstverständlichkeit, dass der Kollege, die Nachbarin, der Sohn oder die Tochter Teil der Reserve sind und die Bundeswehr auch über die Reserve ein selbstverständlicher Teil unserer Gesellschaft ist.“

Pistorius bezeichnete das Ziel, 200.000 Reservistinnen und Reservisten bis 2033, als ehrgeizig, aber notwendig. Entscheidend wird sein, ob es gelingt, ausreichend Menschen für den Reservedienst zu gewinnen, sie angemessen auszubilden und ihre Einbindung in die Streitkräfte dauerhaft sicherzustellen. Das Reservestärkungsgesetz soll hierfür die rechtlichen Voraussetzungen schaffen.

Akzeptanz und Klarheit als Grundlage für eine erfolgreiche Umsetzung

Der Deutsche BundeswehrVerband begleitet das Gesetzgebungsverfahren engmaschig und betonte in der Vergangenheit, dass das Ziel 200.000 Reservistinnen und Reservisten innerhalb von 30 Tagen mit der aktiven Truppe einsatzbereit zu bekommen, um glaubhaft abschrecken zu können, nur dann erfüllt werden kann, wenn Reservistinnen und Reservisten regelmäßig Übungen absolvieren. Dafür muss vor allem die Akzeptanz in der Bevölkerung und bei den Arbeitgebern zwingend verbessert werden, damit die Reservistinnen und Reservisten ohne Angst vor Benachteiligung in ihrem Berufsleben diesen Dienst als sinnvoll erachten, wie der Vorsitzende der Ehemaligen, Reservisten und Hinterbliebenen, Hauptmann a.D. Ingo Zergiebel, immer wieder betonte.

Die weiteren Beratungen zum Reservestärkungsgesetz werden vom DBwV eng begleitet. Ziel ist es dabei, bestehende Unklarheiten zu beseitigen. Ingo Zergiebel legt Wert darauf, dass „dieses Gesetz auch für jeden so verständlich ist, dass es keinerlei juristischer Hilfe bedarf, es zu verstehen“ Und er ergänzt: „Die im Gesetzentwurf benannten Altersgrenzen müssen zwingend mit dem Wehrpflichtgesetz harmonisiert werden.“ Auch die vom Bundesminister erwähnte Attraktivität des Reservistendienstes wird kritisiert: „Eine Fahrtkostenerstattung für Reservisten muss den Lebensrealitäten gerecht werden – hier ist das Verteidigungsministerium nur den halben Weg gegangen. Nicht zuletzt bedeutet Attraktivität auch Absicherung: Im Zuge dieses Gesetzgebungsverfahrens sollte die Versorgung der im Dienst geschädigten Soldaten einheitlich ausgestaltet werden – unabhängig von ihrem Status zum Zeitpunkt des Unfalls.“  

Bundeswehr-Infrastrukturbeschleunigungsgesetz: Schneller bauen für den Aufwuchs

Neben ausreichend Personal benötigt die Bundeswehr auch die notwendige Infrastruktur, um zusätzliche Kräfte aufzunehmen, auszubilden und dauerhaft einsatzbereit zu halten. Sebastian Hartmann (SPD), parlamentarischer Staatssekretär im Verteidigungsministerium, sagte eingangs dazu: „Die Bundeswehr wächst. Personell und materiell. Doch mehr Soldatinnen und Soldaten und Waffensysteme und Fähigkeiten brauchen auch eine entsprechende Infrastruktur.“ Egal ob es um Kasernen, Unterkünfte und militärische Liegenschaften oder um Übungsplätze und Sportstätten geht, eine verteidigungsfähige Bundeswehr benötigt nicht nur das entsprechende Personal und Material, sondern auch die infrastrukturellen Voraussetzungen, um diese beherbergen, ausbilden oder verpflegen zu können. Dabei sprechen wir von einem Investitionsbedarf bis in die 2040er Jahre von rund 100 Milliarden Euro. Langwierige Planungs- und Genehmigungsverfahren stellen dabei allerdings eine wesentliche Herausforderung dar und könnten den dringend benötigten Aufwuchs verzögern. „Die aktuellen Verfahren sind zu kompliziert, Zuständigkeiten zu breit verteilt, Infrastrukturprojekte ziehen sich oftmals über viele Jahre und kommen viel zu spät“, so Hartmann.

Das Bundeswehr-Infrastrukturbeschleunigungsgesetz soll deshalb die Voraussetzungen schaffen, militärische Bauvorhaben schneller umzusetzen und die infrastrukturelle Aufwuchs- und Durchhaltefähigkeit der Streitkräfte zu verbessern. Die Effizienz soll gesteigert und Beschleunigung zur Priorität werden. Dazu sieht der Entwurf Änderungen in verschiedenen Gesetzen vor. Neben beschleunigten Verfahren soll auch die Möglichkeit zur Durchführung militärischer Bauaufgaben erweitert werden.

Einführung eines überragenden öffentlichen Interesses für Bauvorhaben der Bundeswehr

Durch den Gesetzentwurf wird nun neu festgelegt, dass der Bau und Betrieb von militärischer Infrastruktur im überragenden öffentlichen Interesse liegt. Damit soll die Allbedürftigkeit gesetzlich verankert und Bauvorhaben erheblich beschleunigt werden.

Auch neue Regelungen im Umwelt- und Naturschutzrecht sollen das Tempo für Bauvorhaben erhöhen. Hartmann betonte, dass man auch in Zukunft auf Umwelt- und Naturschutz achten werde und Einschränkungen des Umwelt- und Naturschutzes nur da vorgesehen sind, „wo es die aktuelle Sicherheitslage“ zwingend erfordere.

Ein weiterer Schwerpunkt betrifft die Änderungen der Regelungen im Bundeswehrbaugesetz. Die Zusammenarbeit mit den Ländern im militärischen Bauwesen werde auch weiterhin eng und vertrauensvoll stattfinden, gleichzeitig werde durch das BW-IBG eine belastbare Rechtsgrundlage geschaffen, dass die Bundeswehr Bauvorhaben künftig selbst durchführen kann.

Auch gerichtliche Verfahren und Genehmigungsprozesse sollen durch den Gesetzentwurf beschleunigt werden. Für ausgewählte verwaltungsgerichtliche Verfahren ist eine erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts vorgesehen. Durch die Bündelung bestimmter Verfahren auf Bundesebene sollen gerichtliche Auseinandersetzungen verkürzt und Bauvorhaben schneller realisiert werden.

Verbesserung bei Unterkünften und Mobilität

Das Gesetz betrifft allerdings nicht nur Bauverfahren und militärische Liegenschaften, sondern auch die unmittelbaren Rahmenbedingungen des Dienstes. Auch mit dem BW-IBG soll die Attraktivität der Bundeswehr als Arbeitgeber gesteigert werden. „Mit einer Änderung im Soldatengesetz verbessern wir die Rahmenbedingungen für die berufliche Mobilität und die Unterbringungssituation unserer Soldatinnen und Soldaten“, lautete die Aussage des Staatssekretärs. Künftig sollen auch Soldatinnen und Soldaten, die nicht mehr unterkunftspflichtig sind, unter bestimmten Voraussetzungen eine dienstliche Unterkunft am Dienstort erhalten können. Damit sollen insbesondere Fälle berücksichtigt werden, in denen Soldatinnen und Soldaten aus dienstlichen Gründen am Standort wohnen müssen, ohne einen Anspruch auf Trennungsgeld oder die Erstattung notwendiger Übernachtungskosten zu haben.

Allerdings bleibt die Umsetzung auch hier an die verfügbaren Kapazitäten gebunden. Die gesetzliche Möglichkeit, amtliche Unterkünfte bereitzustellen, bedeutet damit nicht automatisch, dass jeder betroffenen Soldatin und jedem betroffenen Soldaten ein entsprechender Platz garantiert werden kann.

Entscheidender als ein Gesetzentwurf ist dessen erfolgreiche Umsetzung

Für den Deutschen BundeswehrVerband bleibt deshalb entscheidend, dass die gesetzlichen Verbesserungen auch im Dienstalltag ankommen. Ein beschleunigter Ausbau der Infrastruktur muss sich nicht nur in kürzeren Bauzeiten, sondern auch in besseren Unterbringungsbedingungen und verlässlichen Rahmenbedingungen für die Soldatinnen und Soldaten niederschlagen. Der Vorsitzende Zentraler Bereich im Deutschen BundeswehrVerband, Hauptmann Lukas Jochum, betont: „Wer der Truppe mehr abverlangt, muss ihr auch mehr bieten – und das fängt bei einem Bett und einem Spind an. Eine Unterkunft darf kein Glücksspiel sein, bei dem es darauf ankommt, ob zufällig ein Zimmer frei ist. Gerade in Ballungsräumen mit hohen Mieten braucht es schnelle Lösungen und spürbare Entlastung.“

Daher werden auch die weiteren Beratungen und Lesungen des Infrastrukturbeschleunigungsgesetzes vom DBwV eng begleitet und Verbandspositionen in den laufenden Verhandlungen immer wieder betont werden. Das Gesetz ist ein notwendiger und längst überfälliger Schritt, die erfolgreiche Umsetzung bleibt dennoch abzuwarten. „Dass der Bund endlich selbst bauen darf, ist richtig – Landesverteidigung darf nicht im Stau überlasteter Bauverwaltungen stecken bleiben. Aber ein Gesetz baut noch keine Kaserne. Nach der notwendigen Verabschiedung kommt es auf die Umsetzung an.“, so Hauptmann Jochum.

Nächster Schritt: Beratungen in den Ausschüssen

Beide Gesetzentwürfe wurden nach der parlamentarischen Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist jeweils der Verteidigungsausschuss. Damit gehen zwei wichtige Vorhaben zur personellen und infrastrukturellen Stärkung der Bundeswehr in die nächste Phase des parlamentarischen Verfahrens. Die Anhörungen im Verteidigungsausschuss sind für den 2. November 2026 (BW-IBG) und den 9. November 2026 (ResStG) geplant. 

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