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Die Arbeitsgruppe 3 bei ihrer Vollsitzung in Bad Honnef. Foto: DBwV/Yann Bombeke
Vom 14. bis 15. Oktober 2026 kam die Arbeitsgruppe 3 des DBwV zu ihrer Vollsitzung in Bad Honnef zusammen. In der AG 3 sind seit der 22. Hauptversammlung drei Sachgebiete gebündelt: Dienst- und Laufbahnrecht (SG III), Besoldung und Besoldungsnebengebiete (SG IV) sowie die besonderen Angelegenheiten der Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, der FWDL und der neuen Wehrdienstformen (SG VII). Geleitet wird die AG gemeinsam von Oberstleutnant i.G. Dr. Detlef Brandenstein, Major d.R. Christian Sieh und Hauptmann Lukas Jochum. Ihr Auftrag: die Beschlüsse der Hauptversammlung verbandspolitisch begleiten und zu Leitanträgen für die 23. HV fortschreiben.
Neun Beschlüsse, vier Themenfelder
Für das SG VII stellte Hauptmann Lukas Jochum, Vorsitzender Zentraler Bereich, den Sachstand vor. Neun Beschlüsse der 22. HV fallen in das Sachgebiet – allein der Leitantrag des Bundesvorstands umfasst 15 Forderungen. Gegliedert sind sie in vier Themenfelder: Gewinnen, Qualifizieren und Anerkennen, Binden und Flexibilisieren sowie Übergang und Versorgung.
Die Rahmenbedingungen haben sich spürbar verändert. Das Wehrdienstmodernisierungsgesetz 2026 bringt unter anderem den SaZ „kurz“, einen Fahrerlaubniszuschuss und Ansprüche bereits ab SaZ 1. Gleichzeitig gibt der Aufwuchspfad auf bis zu 270.000 aktive Soldatinnen und Soldaten die Richtung vor.
„Der Aufwuchs geht vor – aber die zivile Verwertbarkeit darf dabei nicht unter die Räder kommen“, machte Jochum deutlich.
Fortschritte sind erkennbar
Bei mehreren Forderungen gibt es Bewegung. Die Rückforderungsfälle bei Personalgewinnungsprämien sind rückläufig, ab 2027 kommt der Fahrerlaubniszuschuss. Der Bildungspass der Bundeswehr hilft seit 2025, erworbene Qualifikationen zivil nachzuweisen. Bei der Versorgung erhalten SaZ 25 seit dem Zeitenwendegesetz die 15-fache Übergangsbeihilfe, mit der Wehrdienstmodernisierung bestehen Ansprüche bereits ab SaZ 1. Für den Binnenarbeitsmarkt plant das BAPersBw ein neues Portal bis Ende 2026.
Auch der Verband geht voran: Der Landesverband Süddeutschland hat bereits zwei Seminare zur Vorbereitung auf das Dienstzeitende durchgeführt, ein drittes folgt, 2027 sind drei geplant. Der Landesverband Ost plant 2027 ein Tagesseminar in Burg als Pilot. Ziel bleibt, dass ein solches Seminar für alle SaZ in den letzten Dienstjahren verpflichtend wird.
Dicke Bretter bleiben
Andere Forderungen sind derzeit schwer durchsetzbar. Die Weisung Nr. 1 vom Oktober 2025 setzt auf den Rückbau der zivilberuflichen Aus- und Weiterbildung auf das Notwendige. Ein Kündigungsrecht für SaZ hat angesichts des Aufwuchsbedarfs nach § 91 Soldatengesetz geringe Aussichten. Auch die Minderung der Ansprüche aus dem Berufsförderungsdienst durch eine ZAW und fehlende Ausbildungskapazitäten bei den Heilberufen bleiben offene Baustellen.Neu: Koordinator SaZEin Schwerpunkt war die neue Funktion des Koordinators SaZ. 41,5 Prozent der DBwV-Mitglieder sind Soldatinnen und Soldaten auf Zeit – die größte Mitgliedergruppe. Viele Angebote für sie sind jedoch zu wenig bekannt. Der Bundesvorstand hat deshalb im Juli Oberstabsfeldwebel a.D. Jürgen Schreier als Verbandsbeauftragten bestellt. Er vernetzt die Sonderbeauftragten der Landesverbände, unterstützt die Länder und bringt ihre Erfahrungen in die AG 3 ein. Erste Ergebnisse: einheitliche Roll-ups, eine quartalsweise Gesprächsrunde mit Kameradschaftsvorständen, gebündelte SaZ-Online-Treffs ab 2027 und eine erste Jobbörse mit dem Berufsförderungsdienst.
Wie geht es weiter?
Als nächste Schritte schlug Jochum vor, Fahrerlaubniszuschuss und Bindungsprämien auch für das Bestandspersonal zu öffnen, die zivile Verwertbarkeit im Gespräch mit dem BMVg abzusichern, die Vorbereitung auf das Dienstzeitende auf den Dienstherrn zu übertragen und laufende Gesetzgebungsverfahren für die Anliegen der SaZ zu nutzen.
„Das Dienstzeitende ist Teil der Attraktivität. Wer heute Zeitsoldaten gewinnen will, muss ihnen auch einen guten Weg danach zeigen“, so Jochum.
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