Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
Eine Frau, die mutig für ein anderes Leben kämpfte
Kameradschaft und Selbstverständnis
„Die Bundeswehr braucht eine Revolution“
Auftakt für das Wahljahr 2026
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Bundestag berät über vier Auslandseinsätze
16K3-Gedenkmarsch: Erinnerung an das Karfreitagsgefecht
Erinnerung an die Gefallenen vom OP North
Erzählen Sie Ihre Veteranengeschichte!
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Am 10. Juni 2011 wurde mit einer Trauerfeier in Detmold vom wenige Tage zuvor in Afghanistan gefallenen Alexej Kobelew Abschied genommen. Foto: Bundeswehr/Chibli
Die Zeit der großen Auslandseinsätze der Bundeswehr ist vorbei, doch die Erinnerungen bleiben. Am 2. Juni 2011, heute vor 14 Jahren, fiel Oberstabsgefreiter Alexej Kobelew im Einsatz in Afghanistan.
Alexej Kobelew, 23 Jahre alt, Angehöriger der Panzerbrigade 21 „Lipperland“, steuerte einen Schützenpanzer Marder, als eine von radikal-Islamisten gelegte Sprengfalle detonierte. Kobelew überlebte den Anschlag nicht, fünf seiner Kameraden wurden verwundet.
Die gefallenen und verwundeten Kameraden in würdiger Erinnerung zu behalten und ihrer immer wieder zu gedenken, ist dem DBwV ein Anliegen von höchster Priorität. All die Frauen und Männer, die bei der Verteidigung von Freiheit und Demokratie ihr Leben verloren haben oder verwundet wurden, dürfen niemals in Vergessenheit geraten.
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