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Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
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Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Ulrich Silberbach (l.), Bundesvorsitzender dbb Beamtenbund und Tarifunion, und Frank Werneke, Vorsitzender ver.di, stellten in Berlin die Tarifforderungen der Gewerkschaften vor. Foto: picture alliance/dpa/Annette Riedl
Die nächsten Tarifverhandlungen stehen an – Anfang kommenden Jahres werden der Bund und die Kommunen als Arbeitgeber mit den Gewerkschaften (dbb-Tarifunion und verdi) in die entsprechenden Verhandlungen einsteigen, die voraussichtlich im März abgeschlossen werden sollen – sofern man sich einigt. Fest steht nun, mit welchen Punkten die Gewerkschaften in die Verhandlungen einsteigen.
Die Gewerkschaften gehen mit diesen Forderungen in die Verhandlungen:
Bei der Tarifrunde geht es um die Arbeitnehmer von Bund und Kommunen. Normalerweise übernimmt der Bund die Ergebnisse der Tarifverhandlungen für die Besoldung und Versorgung der Beamten und Soldaten. Dies muss mit einem Besoldungs- und Versorgungsbezügeanpassungsgesetz gesetzlich geregelt werden.
Der DBwV als Interessenvertretung aller Menschen der Bundeswehr verbindet mit den Tarifverhandlungen mit Blick auf eine sich anschließende Übernahme für den Bereich der Besoldung und Versorgung seine eigenen Vorstellungen und Forderungen und agiert in diesem Sinne. Dazu Oberstleutnant i.G. Dr. Detlef Buch, Vorsitzender des Fachbereichs Besoldung, Haushalt und Laufbahnrecht im Bundesvorstand: „In der vergangenen ‚Runde‘ haben wir die Gewerkschaften unterstützt und bei der Übernahme für die Soldaten und Beamte als Verband unter anderem durchsetzen können, dass die vereinbarte Inflationsausgleichsprämie auch an Versorgungsempfänger entgegen bestehenden Bedenken ausgezahlt wurde.“
Der DBwV-Bundesvorstand wird in seiner nächsten Sitzung entscheiden, mit welchen inhaltlichen Gewichtungen der Verband die anstehenden Tarifverhandlungen und das sich anschließende Gesetzgebungsverfahren begleiten wird. „Es ist unsere Aufgabe, Forderungen zu formulieren, die der Heterogenität der Bundeswehr Rechnung tragen“, so Klaus Scharf, Vorsitzender des Fachbereichs Zivile Beschäftigte im DBwV-Bundesvorstand. Dabei ständen die mit der Zeitwende und den damit verbundenen militärischen Herausforderungen genauso in der Diskussion wie die notwendige Steigerung der Attraktivität des Dienstes, so Scharf weiter.
Ein Besoldungs- und Versorgungsbezügeanpassungsgesetz müsste noch vor der nächsten Sommerpause durch das Kabinett beschlossen werden. Sollte es zu Verzögerungen kommen, beispielsweise durch einen längeren Arbeitskampf oder auch einer Uneinigkeit innerhalb der Ampel-Koalition (sollte diese dann noch bestehen), stände wegen der anstehenden Bundestagswahl eine schnelle Übertragung der Ergebnisse in den Sternen.
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