Schweriner Sicherheitsdialog: Künstliche Intelligenz zwischen Potenzial und Gefahr
Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
„Wir haben erhebliche Lücken im europäischen Verteidigungsbereich"
Eckwertebeschluss zum Bundeshaushalt 2027 und Finanzplanung bis 2030
Kyros Mossadegh, der Schah und die Mullahs
Bundesregierung beschließt Novellierung des Versorgungsausgleichsrechts
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Nächste Runde für die Soldata: Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Gedenken: Vor 17 Jahren fiel Hauptgefreiter Sergej Motz in Afghanistan
Internationaler 16K3-Marsch als Zeichen der Erinnerung
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen vier Soldaten in Afghanistan
Ein Ausweis, der mehr als Anerkennung sein kann
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Im Mai 1949 unterzeichnet der Präsident des Parlamentarischen Rates, der CDU-Politiker Dr. Konrad Adenauer, das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Er sollte ihr erster Kanzler werden. Foto: Picture alliance
75 Jahre Grundgesetz
Wir gratulieren – das Grundgesetz wird im Mai diesen Jahres 75 Jahre alt. „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“: Das ist der erste Absatz des ersten Artikels des Grundgesetzes, das am 23. Mai 1949 um Mitternacht, vor 75 Jahren, in Kraft trat. Artikel 9, Absatz drei, ist die Voraussetzung dafür, dass der Deutsche BundeswehrVerband am 14. Juli 1956 gegründet werden durfte – „Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet.“
Mehr zum Grundgesetz gibt es in unserer Multimediareportage.
Trauer um Kapitänleutnant Jörg Hinrichs
Ende Mai trauert der Deutsche BundeswehrVerband um sein langjähriges Mitglied Jörg Hinrichs. Der Kapitänleutnant, der in Düsseldorf das deutsche IG23-Team anführte, ist am 25. Mai im Alter von nur 42 Jahren unerwartet verstorben. „Ich habe Jörg Hinrichs als tollen Kameraden kennengelernt, der sich durch seine Beeinträchtigung nicht den Lebensmut hat nehmen lassen“, sagt Oberstleutnant i.G. Marcel Bohnert, stellvertretender Bundesvorsitzender.
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