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Hymne zum Marsch zum Gedenken in neuer Version
Im Mai 1949 unterzeichnet der Präsident des Parlamentarischen Rates, der CDU-Politiker Dr. Konrad Adenauer, das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Er sollte ihr erster Kanzler werden. Foto: Picture alliance
75 Jahre Grundgesetz
Wir gratulieren – das Grundgesetz wird im Mai diesen Jahres 75 Jahre alt. „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“: Das ist der erste Absatz des ersten Artikels des Grundgesetzes, das am 23. Mai 1949 um Mitternacht, vor 75 Jahren, in Kraft trat. Artikel 9, Absatz drei, ist die Voraussetzung dafür, dass der Deutsche BundeswehrVerband am 14. Juli 1956 gegründet werden durfte – „Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet.“
Mehr zum Grundgesetz gibt es in unserer Multimediareportage.
Trauer um Kapitänleutnant Jörg Hinrichs
Ende Mai trauert der Deutsche BundeswehrVerband um sein langjähriges Mitglied Jörg Hinrichs. Der Kapitänleutnant, der in Düsseldorf das deutsche IG23-Team anführte, ist am 25. Mai im Alter von nur 42 Jahren unerwartet verstorben. „Ich habe Jörg Hinrichs als tollen Kameraden kennengelernt, der sich durch seine Beeinträchtigung nicht den Lebensmut hat nehmen lassen“, sagt Oberstleutnant i.G. Marcel Bohnert, stellvertretender Bundesvorsitzender.
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