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Tausende haben die Beihilfe-Petition mit ihrer Unterschrift unterstützt. Foto: DBwV/Scheurer
Berlin. Die Petition zum Thema Beihilfebearbeitungszeiten ist durch. Gestern Abend, um 23:59 Uhr, ist die Zeichnungsfrist verstrichen. Bis zu diesem Zeitpunkt haben 9039 Menschen das Anliegen mit ihrer Unterschrift in digitaler Form unterstützt. Doch das ist längst nicht alles: Viele tausend Menschen haben ihre Unterschrift auf klassische Weise auf dem Papier abgegeben und dem Petitionsausschuss vorgelegt – diese sind noch nicht in der Online-Zählung erfasst und kommen noch „on top“. Wir hoffen, in Kürze das Ergebnis bekanntgeben zu können.
Wie immer es auch ausgeht: Das Ergebnis kann sich sehen lassen. „Ob wir die 50.000er-Marke schaffen, ist dabei nicht das wichtigste“, sagt Hauptmann a.D. und Stabshauptmann d.R. Albrecht Kiesner. „Wichtig ist das Signal, das wir aussenden. Und das ist enorm, auch wenn es keine Petition des DBwV war“, so der Vorsitzende Ehemalige, Reservisten und Hinterbliebene im DBwV-Bundesvorstand weiter.
Ziel der Petition ist es, gegen die langen Bearbeitungszeiten der Beihilfeanträge vorzugehen. Viele unserer Mitglieder haben diese äußerst unangenehme Erfahrung schon gemacht: Es dauert eine gefühlte Ewigkeit, bis der abgegebene Beihilfeantrag bearbeitet und die Erstattung auf dem Konto eingegangen ist. Für den DBwV ist das ein lange bekanntes, aber nach wie vor inakzeptables Problem. Auch wenn klar ist: Die langen Bearbeitungszeiten liegen nicht in der Schuld der Festsetzer und Beihilfebearbeiter. Sie kämpfen mit denselben Ressourcenproblemen wie die Bundeswehr – hier wie dort ist das Personal knapp. Während die Zahl der Anträge in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen ist, blieb die Zahl der Bearbeiter gleich. Dennoch muss sich etwas ändern.
Die E-Petition (Nr. 90814) mit dem Titel „Beihilfevorschriften des Bundes – Anpassung der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) und Durchführungsbestimmungen" zielt darauf ab, die Bundesbeihilfeverordnung und die dazugehörigen Durchführungsbestimmungen zu ändern. Absicht ist eine rechtlich verbindliche Festlegung der Bearbeitungszeiten. Der Antragsteller soll bereits 14 Tage nach Einreichen des Antrags über das Geld verfügen können, das ihm zusteht.
Für den DBwV war klar, dass diese Petition unterstützt und die Mitgliedschaft mobilisiert werden muss. Erst recht, weil das Anliegen in der Sache der Beschlusslage der 20. Hauptversammlung (IV/35 Nr. 1; IV/37 Nr. 4 und IV/38) entspricht. Schließlich sind alle Soldaten und ihre Angehörigen betroffen – auch wenn sie heute noch nicht Beihilfeempfänger sind. Um die Basis zu mobilisieren, hat der Bundesvorsitzende, Oberstleutnant André Wüstner, einen Brief verfasst, der per Post an alle unsere Ehemaligen gegangen ist.
Viele Tausende haben mitgemacht, ihnen gilt unser Dank. „Schon Wilhelm Busch brachte es auf den Punkt: ‚Es ist ein lobenswerter Brauch: Wer was Gutes bekommt, der bedankt sich auch.‘ Das tue ich hiermit und bedanke mich aufrichtig für ihre Unterstützung in der Petition zur Beihilfebearbeitung, sagt Albrecht Kiesner, der sich zuversichtlich zeigt, was die weiteren Entwicklungen betrifft: „Viele Tausend Unterschriften, die allermeisten aus dem Mitgliederbereich unseres Verbandes, verdeutlichen den Handlungsbedarf für Politik und Verwaltung. Wir bleiben am Ball und schmieden das Eisen, solange es noch warm ist.“
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