Nur ganz wenige Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr stehen nicht treu zur Verfassung - aus dem Extremismus-Jahresbericht des BMVg geht hervor, dass die Zahl der Verdachtsfälle rückläufig ist. Archivfoto: Bundeswehr/Jana Neumann

Nur ganz wenige Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr stehen nicht treu zur Verfassung - aus dem Extremismus-Jahresbericht des BMVg geht hervor, dass die Zahl der Verdachtsfälle rückläufig ist. Archivfoto: Bundeswehr/Jana Neumann

17.08.2023
Von Gunnar Kruse

Verfassungsfeinde sollen künftig schneller aus der Truppe entlassen werden können

Berlin. Verfassungsfeindliche Soldatinnen und Soldaten sollen künftig umgehend aus dem Dienstverhältnis entlassen werden können. Einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften hat jetzt die Bundesregierung beschlossen, wie das Verteidigungsministerium informierte. Dafür solle ein Entlassungstatbestand geschaffen werden. Bislang können Soldaten auf Zeit nach dem vierten Dienstjahr sowie Berufssoldaten wegen eines Dienstvergehens nur im Rahmen eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens aus dem Dienstverhältnis entfernt werden.

Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) betonte gleichzeitig, dass „unsere Soldatinnen und Soldaten auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen. Das ist wesentliche Voraussetzung für ihr Dienstverhältnis zum Staat. Gleichwohl sind wir wachsam, um im Einzelfall schnell und konsequent handeln zu können.“

Der Militärische Abschirmdienst hatte laut dpa zuletzt einen deutlichen Rückgang der Fälle von Extremismusverdacht in der Bundeswehr verzeichnet. Zum Jahreswechsel 2022/23 wurden demnach 962 Fälle bearbeitet - ein Jahr zuvor waren es noch 1452 Fälle.

DBwV hat Vorhaben eng begleitet

„Wir sind mit dem Gesetzentwurf weitgehend einverstanden und haben das Vorhaben auch in Bezug auf den Entlassungstatbestand unterstützt, so lange gewährleistet ist, dass dieser nur in evident schweren Fällen zur Anwendung kommen kann“, sagte Christian Sieh, Justitiar des Deutschen BundeswehrVerbandes. „Von entscheidender Bedeutung war für uns außerdem, dass das soldatische Disziplinarrecht von seiner Einführung unberührt bleibt. Beidem trägt die jetzt vom Kabinett beschlossene Fassung Rechnung.“

Zumindest politisch nachvollziehbar sei außerdem der schärfere Umgang mit Verurteilungen zu einer Freiheitsstrafe wegen Volksverhetzung, die künftig schon der Begründung eines soldatischen Dienstverhältnisses entgegenstehen und innerhalb des Dienstverhältnisses zu dessen sofortiger Beendigung führen sollen.

„Denn in einem anderen Gesetzgebungsverfahren verfolgt die Bundesregierung schon seit Monaten prinzipiell denselben Ansatz für die Beamten und die Richter. Zu kritisieren ist dabei allein, dass das BMVg keine Veranlassung gesehen hat, die einschlägigen Regelungen für die Soldaten in diesem Zuge auch „gleich“ auszugestalten – mit dem unbegründeten Ergebnis, dass das weitaus schärfste Regime weiterhin exklusiv den Soldaten vorbehalten bleibt, was erneut das tiefsitzende Misstrauen gegenüber der gesamten Statusgruppe belegt, allen Sonntagsreden zum Trotz. Der DBwV hat diesen Aspekt des Entwurfs im Rahmen der Beteiligung gegenüber dem BMVg deutlich gerügt, bislang leider ohne Erfolg“, so Sieh.

Im Übrigen enthalte der Gesetzentwurf die gesetzliche Verankerung des Beurteilungswesens und der Nachzeichnung, die aufgrund der jüngsten Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts alternativlos und außerdem zeitkritisch ist – „und auch deshalb von uns vorbehaltlos unterstützt wird.“

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