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Kurdische Peschmerga-Kämpfer trainieren im Nordirak mit deutschen G36-Sturmgewehren. Die Bundeswehr soll sich nach dem Willen der Bundesregierung mindestens bis zum 31. Januar 2021 weiter in der Region engagieren. Foto: Bundeswehr/Jana Neumann
Berlin. Der Einsatz der Bundeswehr gegen den IS im Irak und in Syrien wird nach dem Willen der Bundesregierung fortgesetzt, allerdings mit einem reduzierten Kräfteansatz. Das Bundeskabinett beschloss heute (9. September) eine neue Mandatsobergrenze von 500 Soldatinnen und Soldaten. Zuvor lag die Obergrenze bei bis zu 700 deutschen Kräften.
Die Bundesregierung begründet den reduzierten Kräfteansatz mit dem Abzug der Aufklärungs-Tornados in diesem Frühjahr. Der internationalen Koalition sei es zwar gelungen, die territoriale Herrschaft der Terrororganisation „Islamischer Staat“ weitgehend zu beenden, besiegt sei sie aber längst nicht, heißt es auf der Homepage der Bundesregierung.
„Der IS führt auch während der Corona-Pandemie seine terroristischen Aktivitäten fort. Der militärische Druck auf den IS muss aufrechterhalten bleiben“, erklärte dazu Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) laut der Nachrichtenagentur dpa. Es sei Wunsch der irakischen Regierung, die Ausbildung der irakischen Sicherheitskräfte durch die Nato-Mission weiterzuentwickeln. Deutschland werde mit dem neuen, zu beschließenden Mandat einen angemessenen Beitrag leisten.
„Der IS ist in Teilen des Iraks immer noch präsent, er weitet sein Terrorregime sogar aus“, sagte Jürgen Hardt, außenpolitischer Sprecher der CDU-CSU-Bundestagsfraktion. Dies zeige, dass das internationale Engagement im Kampf gegen das Terrornetzwerk in Irak und Syrien sowie zur Stabilisierung des Iraks weiterhin dringend notwendig sei.
Diese nach wie vor bestehende Bedrohung durch den IS wird auch in der Beschlussvorlage des Kabinetts deutlich beschrieben:
"Die zusammenhängende territoriale Kontrolle von IS über Gebiete in Irak und Syrien wurde durch die internationale Anti-IS-Koalition und ihre regionalen Partner im März 2019 erfolgreich gebrochen. Dennoch dauert der bewaffnete Angriff von IS weiterhin an und erfordert es, seine Bekämpfung im Rahmen der Selbstverteidigung mit militärischen Mitteln fortzusetzen. Nach wie vor erhebt IS einen Anspruch auf die ehemals durch ihn kontrollierten Gebiete und darüber hinaus und richtet sein Handeln darauf aus, in Gebieten, in denen die räumliche Kontrolle durch Sicherheitskräfte nicht nachhaltig gewährleistet ist, wieder zu erstarken, Einfluss auszuüben und sein Netzwerk im Untergrund auszubauen. IS verfügt weiterhin über die Ressourcen, militärische Mittel und den Willen, zeitlich und räumlich begrenzt eine territoriale Kontrolle auszuüben. IS ist weiterhin fähig und willens, Anschläge in Syrien, Irak und Europa sowie darüber hinaus zu verüben. Trotz der erzielten militärischen Erfolge gegen IS gilt das Selbstverteidigungsrecht gemäß Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen daher unverändert fort."
Die Bundeswehr beteiligt sich am Aufbau der Fähigkeiten der regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte und unterstützt bei der Luftbetankung der Partner-Nationen. Zudem übernehmen die deutschen Streitkräfte Aufgaben des Lufttransports und der Luftraumüberwachung sowie Aufklärung und Lagebilderstellung. Noch am Anfang des Jahres hatte sich der DBwV-Bundesvorsitzende, Oberstleutnant André Wüstner, dafür ausgesprochen, die Aufklärungskapazitäten der Luftwaffe im Verbund mit Partnernationen im Anti-IS-Einsatz zu belassen, auch, um über ein eigenes Lagebild verfügen zu können.
Unterstützung für den Einsatz der Bundeswehr im Irak und in Syrien kommt ebenso von Martin Jäger, Staatssekretär im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. In einem kürzlich in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung erschienenen Gastbeitrag bezeichnete Jäger den seit 2014 laufenden Einsatz der Bundeswehr gegen den IS als "überaus erfolgreich" und sprach sich dafür aus, in solchen Missionen deutschen Ausbildern zu gestatten, einhemische Einheiten ins Gfecht zu begleiten.
Der Bundestag muss dem neuen, bis zum 31. Januar 2022 terminierten Mandat noch zustimmen. Die Abgeordneten werden sich voraussichtlich in der kommenden Woche mit dem Thema befassen.
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