Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
Trumps strategischer Fehlschluss trifft auch Europa
Die alte Raubkatze und der Mut der Ukrainer
Der Landesverband Ost feiert Geburtstag – Die „Armee der Einheit“ wurde im DBwV verwirklicht
Der Aufwuchs der Reserve als sicherheitspolitische Aufgabe
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Ein Ausweis, der mehr als Anerkennung sein kann
16 Jahre nach dem Karfreitagsgefecht: Mehr als 26.000 machen beim 16K3-Gedenkmarsch mit
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen drei Soldaten beim Karfreitagsgefecht
„Lassen Sie uns gemeinsam den Tag deutschlandweit zu etwas Besonderem machen“
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Wer für sein Kind noch kein Kindergeld beantragt hat, sollte jetzt möglichst schnell handeln
Berlin. Zum 1. Januar 2018 ist eine rückwirkende Auszahlung von Kindergeld nur noch für die letzten sechs Monate gerechnet ab Antragstellung möglich. Derzeit sind es noch vier Jahre. Auswirkungen hat dies konkret bei Personen, die gar nicht wussten, dass Sie bzw. ihre Eltern einen Anspruch auf Kindergeld haben. Bislang wirkte sich diese Unkenntnis nicht so deutlich aus, da durch die Vier-Jahres-Frist oft gar kein finanzieller Nachteil entstanden ist.Wir gehen davon aus, dass die überwältigende Zahl der Mitglieder von der aktuellen Änderung nicht betroffen sein wird. Insbesondere wenn Sie zu einer der folgenden Personengruppen gehören, empfehlen wir Ihnen, im internen Bereich auf unserer Homepage weitere Informationen einzuholen:
Nur in diesen Fällen kann unter Umständen weiterer Handlungsbedarf bestehen. Dabei ist zu beachten, dass das Kindergeld auch Auswirkungen auf die Besoldung haben kann, sodass in Bezug auf den sog. Familienzuschlag (§§ 39 ff. Bundesbesldungsgesetz) ebenfalls Handlungsbedarf bestehen kann.Für die Betroffenen stehen weitere Informationen auf unserer Homepage im internen Bereich zur Verfügung. Wir weisen darauf hin, dass nur eine extrem geringe Anzahl an Betroffenen existieren wird, und damit diese Information für die meisten Betroffenen keine Auswirkungen hat. Im Zweifel ist die zuständige Familienkasse der erste und richtige Ansprechpartner und dieser Artikel ersetzt keine einzelfallorientierte Rechtsberatung.
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: