70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Wer für sein Kind noch kein Kindergeld beantragt hat, sollte jetzt möglichst schnell handeln
Berlin. Zum 1. Januar 2018 ist eine rückwirkende Auszahlung von Kindergeld nur noch für die letzten sechs Monate gerechnet ab Antragstellung möglich. Derzeit sind es noch vier Jahre. Auswirkungen hat dies konkret bei Personen, die gar nicht wussten, dass Sie bzw. ihre Eltern einen Anspruch auf Kindergeld haben. Bislang wirkte sich diese Unkenntnis nicht so deutlich aus, da durch die Vier-Jahres-Frist oft gar kein finanzieller Nachteil entstanden ist.Wir gehen davon aus, dass die überwältigende Zahl der Mitglieder von der aktuellen Änderung nicht betroffen sein wird. Insbesondere wenn Sie zu einer der folgenden Personengruppen gehören, empfehlen wir Ihnen, im internen Bereich auf unserer Homepage weitere Informationen einzuholen:
Nur in diesen Fällen kann unter Umständen weiterer Handlungsbedarf bestehen. Dabei ist zu beachten, dass das Kindergeld auch Auswirkungen auf die Besoldung haben kann, sodass in Bezug auf den sog. Familienzuschlag (§§ 39 ff. Bundesbesldungsgesetz) ebenfalls Handlungsbedarf bestehen kann.Für die Betroffenen stehen weitere Informationen auf unserer Homepage im internen Bereich zur Verfügung. Wir weisen darauf hin, dass nur eine extrem geringe Anzahl an Betroffenen existieren wird, und damit diese Information für die meisten Betroffenen keine Auswirkungen hat. Im Zweifel ist die zuständige Familienkasse der erste und richtige Ansprechpartner und dieser Artikel ersetzt keine einzelfallorientierte Rechtsberatung.
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: