70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Team Luftwaffe: Verantwortung übernehmen – Zukunft gestalten
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Immer zum Ende des Jahres erreichen uns Anfragen zum Thema Weihnachtsgeld. Oft wird dabei gefragt, ob das Weihnachtsgeld gestrichen wurde und was der Verband dazu sagt. Gerne nehmen wir dies zum Anlass und informieren in aller Kürze:
Das Weihnachtsgeld ist nicht gestrichen worden! Vielmehr wurde es in die monatlichen Bezüge eingerechnet. Konkret bedeutet dies, dass pro Monat mehr ausgezahlt wird und lediglich am Ende des Jahres keine zusätzliche Auszahlung erfolgt. Bei FWDL gab es im letzten Jahr dazu eine weitere Änderung: Seitdem ist das damalige Weihnachtsgeld in Form einer „besonderen Zuwendung“ im Entlassungsgeld enthalten. Summenmäßig entsteht dabei kein Nachteil für den betroffenen FWDL, da die gleichen Beträge gezahlt werden. Hierzu stellt Stabshauptmann a.D., Hartmut Schönmeyer, in seiner Funktion als Fachbereichsvorsitzender Besoldung, Haushalt und Laufbahnrecht fest: „Das Weihnachtsgeld ist in den monatlichen Bezügen oder im Entlassungsgeld enthalten – es wurde nicht gestrichen, nur die Art der Auszahlung wurde umgestellt! Der DBwV hat sich bei den Anpassungen immer dafür eingesetzt, dass die Betroffenen unabhängig von ihrem Status nicht schlechter gestellt werden. Im Ergebnis wurde lediglich die Art und Weise der Auszahlung von einer jährlichen auf eine monatliche Auszahlung geändert.“
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