70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Team Luftwaffe: Verantwortung übernehmen – Zukunft gestalten
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Familienpflegezeit jetzt auch für Beamte und Soldaten! Foto: dpa/Pleul/Patrick Pleul
Familienpflegezeit jetzt auch für Beamte und Soldaten
Zuhause bleiben, wenn ein naher Angehöriger schwer erkrankt ist oder der Pflege bedarf – in der Privatwirtschaft und für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst möglich. Der Bundestag hat am 7. Juli ein Gesetz verabschiedet, das dies nun auch für Bundesbeamte und Soldaten möglich macht. Sie können sowohl Familienpflege- als auch Pflegezeit beanspruchen, beides ist zur Pflege eines nahen Angehörigen möglich. Der Unterschied liegt in der Dauer und der reduzierten wöchentlichen Arbeitszeit. Bei der Familienpflegezeit ist für längstens 24 Monate Teilzeitbeschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden möglich. Bei der Pflegezeit kann auf Antrag für längstens sechs Monate Teilzeitbeschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von weniger als 15 Stunden oder Urlaub ohne Besoldung bewilligt werden. Zu den nahen Angehörigen zählen: Kinder (einschließlich Adoptiv- und Pflegekinder), Eltern, Ehe- und Lebenspartner und Geschwister aber auch eheähnliche Gemeinschaften, Stiefeltern und verschwägerte Personen. Während einer Familienpflegezeit und einer Pflegezeit wird ein Vorschuss zusätzlich zu den geringeren Dienstbezügen gewährt. Der Vorschuss ist danach mit den laufenden Dienstbezügen zu verrechnen oder in einer Summe zurückzuzahlen. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, kurzfristig bis zu neun Tage Sonderurlaub zu bekommen, um eine neue Pflegesituation zu organisieren. Damit sollen die Vereinbarkeit von Familie und Dienst für Beamte und Soldaten erhöht und der Bund als moderner und attraktiver Arbeitgeber gestärkt werden: „Der DBwV begrüßt das aktuelle Gesetzgebungsverfahren zur Familienpflegezeit, endlich auch für Soldaten. Damit endet die Ära der Ungleichbehandlung von Beamten und Soldaten. Für diese Verbesserung hat sich der DBwV jahrelang intensiv eingesetzt“, so Hauptmann Petra Böhm, stellvertretende Vorsitzende Sanitätsdienst im Bundesvorstand, die im Bundesvorstand mit dem Thema Vereinbarkeit von Familie und Dienst betraut ist.
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