DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
„So einen Aufwuchs hat es seit 1955 nicht gegeben“
Antrittsbesuch bei L92
Volkstrauertag: Gegen das Vergessen
Erinnerung an Oberstleutnant Armin-Harry Franz
„Wir wollen, dass Deutschland sich verteidigen kann“
70 Jahre Bundeswehr: Feierliches Gelöbnis und Parlamentsdebatte
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Zeitsoldaten als Fachkräfte gefragt
Berufsinformationsmesse in Burg
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Bundestag berät über vier Auslandseinsätze
UNMISS und EU NAVFOR Aspides sollen bis 2026 verlängert werden
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Gedenken: Erinnerung an Patrick Behlke und Roman Schmidt
Gedenken: Erinnerung an Feldwebel Alexander Arndt
Gedenken: Erinnerung an Oberstabsarzt Dr. Dieter Eißing
„Es kommt jetzt mehr denn je auf einen starken DBwV an“
Es geht los: Die 22. Hauptversammlung des Deutschen BundeswehrVerbandes startet
Wichtige Vorarbeit für die Hauptversammlung: der Koordinierungsausschuss
Countdown zur Hauptversammlung: Genau hinschauen und nachrechnen
Frankfurt/Main: Im Prozess wegen Terrorverdachts hat sich der angeklagte Bundeswehroffizier Franco A. nur teilweise geäußert. Der 32-Jährige räumte am Dienstag vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main ein, unter falschem Namen einen Asylantrag gestellt zu haben. Zum Hauptvorwurf der Bundesanwaltschaft, er habe aus einer rechtsextremistischen Gesinnung heraus Anschläge auf Politiker geplant, wollte der Angeklagte nichts sagen.
Die Bundesanwaltschaft wirft dem 32-Jährigen vor, sich eine falsche Identität als syrischer Flüchtling zugelegt zu haben, um die geplanten Anschläge als Terrorakte eines anerkannten Asylbewerbers darzustellen und das Vertrauen in die Asylpolitik zu erschüttern. Der Vorsitzende Richter kündigte an, dass es nun eine große Beweisaufnahme geben müsse, da sich der Angeklagte nicht weiter äußern wolle. Daher werde es eine sehr lange Hauptverhandlung werden.
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