Auf den vier Landesversammlungen wurde über mehr als 1300 Anträge abgestimmt – mehr als 800 davon wurden verabschiedet. Foto: DBwV/Yann Bombeke

Auf den vier Landesversammlungen wurde über mehr als 1300 Anträge abgestimmt – mehr als 800 davon wurden verabschiedet. Foto: DBwV/Yann Bombeke

24.08.2025
ek

Wichtige Vorarbeit für die Hauptversammlung: der Koordinierungsausschuss

Der Countdown läuft: In den nächsten Monaten bis zur 22. Hauptversammlung stellen wir die Verbandsarbeit des DBwV im Detail vor. Im vierten Teil unserer Serie erklären wir die Arbeit des Koordinierungsausschusses.

Nach den vier Landesversammlungen beginnt die Arbeit des Koordinierungsausschusses, der üblicherweise einen Monat nach der letzten Landesversammlung und rund drei Monate vor der Hauptversammlung zusammentritt. Aufgabe des Ausschusses ist es, die Beschlüsse der Landesversammlungen – mehr als 1300 Anträge waren dort zur Abstimmung gestellt, mehr als 800 wurden verabschiedet – für die Hauptversammlung redaktionell und inhaltlich aufzuarbeiten.

Kern seiner Arbeit ist die Zusammenfassung inhaltsgleicher Anträge, eine nachvollziehbare Sortierung und vor allem die Erarbeitung von Entscheidungsvorschlägen – idealerweise so, dass die (empfohlene) Beschlusslage der Hauptversammlung – das Fundament der Verbandsarbeit der kommenden vier Jahre – ausgewogen, zielorientiert und frei von Widersprüchen ist.

Ausschuss nimmt sich eine Woche Zeit

„Ohne diese Vorarbeit wäre die Antragsberatung von der Hauptversammlung kaum zu bewältigen. Die Mitglieder der Hauptversammlung verlassen sich darauf, dass die Empfehlungen des Ausschusses ein stimmiges Gesamtbild formen und alle wesentlichen Belange berücksichtigt sind – und das dürfen sie auch“, erklärt Major d.R. Christian Sieh, Justitiar im Bundesvorstand und Syndikus des Deutschen BundeswehrVerbandes. Denn für all das nimmt sich der Ausschuss eine ganze Woche Zeit und übergibt seine Arbeitsergebnisse sodann an den Bundesvorstand. Dieser stellt sie spätestens sechs Wochen vor der Hauptversammlung allen stimmberechtigten Teilnehmern zur Verfügung, damit sich alle mit den Empfehlungen befassen und vorbereitet anreisen können. Auf diese Weise wird die Antragsberatung während der Hauptversammlung zeitlich beherrschbar, weil die Diskussion auf die wesentlichen Fragen konzentriert bleibt.

Insgesamt 31 Mitglieder

Der Koordinierungsausschuss besteht aus je sieben Mitgliedern aus jedem Landesverband, die von den Landesversammlungen gewählt werden. Zusätzlich entsendet der Bundesvorstand drei Mitglieder in den Ausschuss, sodass dieser über insgesamt 31 Mitglieder verfügt. Die Zusammensetzung und das Wahlverfahren auf den Landesversammlungen stellen damit sicher, dass der Ausschuss paritätisch besetzt ist und seine Mitglieder über eine starke Legitimation verfügen.

Christian Sieh: „Das ist auch notwendig, denn die Empfehlungen des Ausschusses prägen die Beschlussfassung der Hauptversammlung – und entsprechend groß ist die Verantwortung seiner Mitglieder. Die Beschlussempfehlungen müssen gerade bei widerstreitenden Interessenlagen ausgewogen bleiben und stets auch übergeordnete Belange und das Wohl der gesamten Solidargemeinschaft berücksichtigen.“

Der Koordinierungsausschuss der 22. Hauptversammlung tagt vom 18. bis 22. August in Berlin, und spätestens nach diesen fünf Tagen muss das Beratungsergebnis stehen – eine anspruchsvolle Aufgabe. „Natürlich ist es immer viel Arbeit, aber noch haben wir es jedes Mal geschafft, auch ohne Nachtschicht … oder sagen wir: ohne längere Nachtschicht“, sagt der Verbandssyndikus.

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