Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
„So einen Aufwuchs hat es seit 1955 nicht gegeben“
Antrittsbesuch bei L92
AG X: Vier Jahre, viele Erfolge – Ergebnisse, die wirken
„Viele haben mich für verrückt erklärt, aber mein Entschluss stand felsenfest.“
DBwV für neuen Wehrdienst: Freiwilligkeit allein wird nicht reichen
„Ich suche Kameraden, denen ich ohne Vorbehalte vertrauen kann.“
Raus aus dem Lieferando-Modus
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Zeitsoldaten als Fachkräfte gefragt
Berufsinformationsmesse in Burg
Bundestag berät über vier Auslandseinsätze
UNMISS und EU NAVFOR Aspides sollen bis 2026 verlängert werden
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Bundestag berät über drei Auslandseinsätze
Gedenken: Erinnerung an Patrick Behlke und Roman Schmidt
Gedenken: Erinnerung an Feldwebel Alexander Arndt
Gedenken: Erinnerung an Oberstabsarzt Dr. Dieter Eißing
Erinnerung an Oberfeldwebel Florian Pauli
Wichtige Vorarbeit für die Hauptversammlung: der Koordinierungsausschuss
Countdown zur Hauptversammlung: Genau hinschauen und nachrechnen
Auf dem Weg zur Hauptversammlung 2025 – Wir gestalten mit!
Bildergalerie: Gesichter der Hauptversammlung
Gemeinschaftsgefühl im Norden: Die Landesversammlung Nord 2021 wird von Adendorf bei Lüneburg aus geleitet. Foto: DBwV/Aikaterini Karanika
Vom 3. bis 5. Juni 2025 findet gemäß § 18 Absatz 1 der Satzung des Deutschen BundeswehrVerbandes e.V. (DBwV) in Form der Beschlussfassung der 21. Hauptversammlung die Landesversammlung Nord statt.
Tagungsort: Maritim Strandhotel Travemünde Trelleborgallee 2 23570 Lübeck-Travemünde
Die Landesversammlung 2025 ist gemäß § 18 Abs. 1 der Satzung eine Antragsversammlung und hat daher gemäß § 21 der Satzung folgende Inhalte:
Die gewählten Delegierten erhalten zeitgerecht eine detaillierte Tagesordnung der Landesversammlung 2025.
Standortversammlungen und Mitgliederversammlungen der selbstständigen Kameradschaften (sowie der Landesvorstand) sind berechtigt, über die Vorlage von Anträgen zur Landesversammlung zu beschließen. Mit Ausnahme der Landesversammlung selbst sind alle Anträge dem Landesvorstand gemäß § 21 Absatz 2 der Satzung spätestens drei Monate vor der Antragsversammlung dem Landesvorstand vorzulegen.
Daher sind diese bis zum 2. März 2025 (23:59 Uhr) zu übersenden, erstmalig ausschließlich digital.
Näheres zur Landesversammlung 2025 siehe Landesrundschreiben 1/2025 vom 6. Januar 2025
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