70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Für Luftfahrzeugtechniker der Bundeswehr ist es jetzt einfacher, die beim Militär erworbenen Qualifikationen im späteren zivilen Berufsleben zu nutzen. Foto: Bundeswehr/Andrea Bienert
Berlin. Es ist eine gute Nachricht für das luftfahrzeugtechnische Personal der Bundeswehr: Im April haben das Luftfahrtamt der Bundeswehr (LufABw) und das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) eine Vereinbarung über die Anrechnung praktischer Instandhaltungstätigkeiten an Luftfahrzeugen unterzeichnet.
Für den Deutschen BundeswehrVerband ist damit eine wesentliche Forderung der Delegierten der 20. Hauptversammlung erfüllt – zumindest für die Luftfahrzeugtechniker. Ziel war und ist es, dass die während der Dienstzeit erworbenen militärischen Qualifikationen der ausscheidenden SaZ, insbesondere des Truppendienstes, hinsichtlich der zivilberuflichen Verwertbarkeit anerkannt und zertifiziert werden können. Mit der nun unterschriebenen Vereinbarung wird es für ausscheidende SaZ wieder einfacher, die bei der Bundeswehr erworbenen Qualifikationen zivil nutzen können. Geregelt wird damit die Anrechnung praktischer Erfahrungszeiten in der militärischen Instandhaltung von Luftfahrzeugen im Rahmen der Erteilung einer zivilen Aircraft Maintenance Licence durch das LBA. Inwieweit die militärischen Qualifikationen angerechnet werden, wird vom Grad der Gleichwertigkeit zwischen der zivilen und der militärischen Instandhaltung bestimmt. Das ist für die vielen Luftfahrzeugtechniker der Bundeswehr attraktiv, die nach ihrer Dienstzeit weiter im Bereich Luftfahrzeugtechnik arbeiten wollen. Zwar gab es schon eine Vereinbarung zwischen dem damaligen Luftwaffenamt (LwA) und dem Luftfahrt Bundesamt (LBA) aus dem Jahre 2006. In dieser wurde die Kreditierung der Ausbildung und der Tätigkeiten des luftfahrzeugtechnischen Personals geregelt, welches in seiner Zeit bei der Bundeswehr Qualifikationen erworben hat, um diese durch das LBA zivil anerkennen zu lassen. Wesentlicher Bestandteil dieser Vereinbarung war ein Katalog über die in der Bundeswehr zu erwerbenden Ausbildungs- und Tätigkeitsnummern (ATN). Dieser Katalog war jedoch schon damals nicht mehr auf dem aktuellen Stand und wurde seither auch nicht aktualisiert, trotz der Aufforderung auch des damaligen Bezirkspersonalrats Luftwaffenamt an den Inspekteur der Luftwaffe, sich der Sache anzunehmen. Der jetzt mit der neuen Vereinbarung erzielte Erfolg zeigt, dass es manchmal einen langen Atem braucht, um positive Regelungen für die Soldaten zu erreichen. Das vollständige Dokument ist HIER einsehbar.
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