70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Team Luftwaffe: Verantwortung übernehmen – Zukunft gestalten
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Das Gebäude des Bundesrates. Foto: © Bundesrat
Wir waren bisher immer vorsichtig in der Berichterstattung zu den einzelnen Gesetzgebungsschritten des Artikelgesetzes Attraktivität. Immer hatte der Deutsche BundeswehrVerband im Hinterkopf, dass bei der nächsten Etappe noch etwas schief gehen könnte.
Aber heute sagen wir voller Überzeugung: Das Gesetz ist verabschiedet! Und die Bundeswehr wird attraktiver!
Der Bundesrat winkte das Gesetz in der Plenarsitzung vom 27. März durch. Es war ohnehin nicht zustimmungspflichtig, da es keine Angelegenheiten der Bundesländer betrifft. Aber der Bundesrat hätte immer noch den Vermittlungsausschuss anrufen können. Da er das nicht getan hat, ist das Gesetz inhaltlich in trockenen Tüchern.
Da es mehr als unwahrscheinlich ist, dass der Bundespräsident seine Unterschrift unter dem Gesetz verweigern wird, wagen wir die Aussage: Das „Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr“ wird wie geplant in Kraft treten. Hoffentlich schon im April!
Der Deutsche BundeswehrVerband stößt auf jeden Fall schon einmal auf das Gesetz an!
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