70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Team Luftwaffe: Verantwortung übernehmen – Zukunft gestalten
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Das Grundgesetz: Artikel 87a für die Aufstellung und Stärke der Streitkräfte
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,Tradition der Bundeswehr – ist das ein Thema auch des Zivilpersonals? Nun, die wenigsten zivilen Kolleginnen und Kollegen, zumindest diejenigen ohne militärische Vorverwendungen, werden sich wohl bisher Gedanken hierüber gemacht haben. Dabei ist in den letzten über 60 Jahren sehr wohl eine Tradition in der Bundeswehr gewachsen, die auch von zivilen Beschäftigten nicht unwesentlich mitgeprägt wurde.
Zum einen sind da die für die Bundeswehr wesentlichen Grundlagen im Grundgesetz zu nennen: Artikel 87a für die Aufstellung und Stärke der Streitkräfte sowie Artikel 87b für die Bundeswehrverwaltung. Diese verfassungsrechtliche Unterteilung der Bundeswehr – eine der Aufgaben nach und nicht eine nach Uniform- sowie Nichtuniformträgern – die aufgrund der Erfahrungen der Weimarer Republik und dem dritten Reich geschaffen wurde, hat sich grundsätzlich bewährt.Nicht nur in der Bundeswehrverwaltung sind zivile Beschäftigte tätig – dort natürlich überwiegend – sondern auch in den Streitkräften. In der Logistik, im Sanitätswesen, in der Gerätewartung bei den Teilstreitkräften, als Experten im IT-Bereich, im Geoinformationswesen, in der elektronischen Kampfführung und vielen weiteren Bereichen sind sie unverzichtbarer Bestandteil auf der Heimatbasis, aber auch in zivil oder vorübergehend in Uniform im Ausland.Zur Tradition gehört leider auch die geringe Wahrnehmung des Zivilpersonals sowohl in der Öffentlichkeit als auch in der politischen Führung unseres Ministeriums, obwohl ihr Anteil ein Viertel aller Bundeswehrangehörigen ausmacht. Ebenso ist die Tatsache wenig bekannt, dass das Verteidigungsressort von allen Bundesressorts die meisten unmittelbar im Bundesdienst tätigen Zivilbeschäftigten hat. Grundlage für eine zukünftig bessere Wahrnehmung vor dem Hintergrund des gemeinsamen Personalkörpers muss daher zwingend die angemessene Berücksichtigung des Zivilpersonals in einem neu zu schaffenden Traditionserlass sein.Mit herzlichen GrüßenIhrKlaus-Hermann ScharfVorsitzender Fachbereich Zivile Beschäftigte
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