Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
Trumps strategischer Fehlschluss trifft auch Europa
Die alte Raubkatze und der Mut der Ukrainer
Der Landesverband Ost feiert Geburtstag – Die „Armee der Einheit“ wurde im DBwV verwirklicht
Der Aufwuchs der Reserve als sicherheitspolitische Aufgabe
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Ein Ausweis, der mehr als Anerkennung sein kann
16 Jahre nach dem Karfreitagsgefecht: Mehr als 26.000 machen beim 16K3-Gedenkmarsch mit
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen drei Soldaten beim Karfreitagsgefecht
„Lassen Sie uns gemeinsam den Tag deutschlandweit zu etwas Besonderem machen“
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Operation in einem Bundeswehr-Krankenhaus. Die Operationstechnischen Assistenten sind jetzt wieder zulagenberechtigt
Das hat für Entrüstung gesorgt: Im vergangenen Jahr wurde zwar die Erschwerniszulagenverordnung (EZulV) angepasst. Doch zunächst sollten die Operationstechnischen Assistenten von den Änderungen und den Zulagen in Höhe von 70 respektive 150 Euro nicht profitieren – obwohl auch das Sanitätspersonal von der Anpassung des Paragrafen 21 EZulV betroffen war.
Eine Vielzahl von Mitgliedern meldete sich daraufhin bei uns. Wir haben schnell auf unterschiedlichen Wegen für Abhilfe gesorgt: Die bestehenden Ungereimtheiten, die auf eine zunächst unterschiedliche Bewertung der entsprechenden Regelung zurückzuführen waren, wurden im Einvernehmen mit den zuständigen Stellen, insbesondere dem zuständigen Fachreferat im BMVg, im Sinne der Mitglieder gelöst. Die Operationstechnischen Assistenten sind jetzt wieder zulagenberechtigt. Gut so!
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