70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Operation in einem Bundeswehr-Krankenhaus. Die Operationstechnischen Assistenten sind jetzt wieder zulagenberechtigt
Das hat für Entrüstung gesorgt: Im vergangenen Jahr wurde zwar die Erschwerniszulagenverordnung (EZulV) angepasst. Doch zunächst sollten die Operationstechnischen Assistenten von den Änderungen und den Zulagen in Höhe von 70 respektive 150 Euro nicht profitieren – obwohl auch das Sanitätspersonal von der Anpassung des Paragrafen 21 EZulV betroffen war.
Eine Vielzahl von Mitgliedern meldete sich daraufhin bei uns. Wir haben schnell auf unterschiedlichen Wegen für Abhilfe gesorgt: Die bestehenden Ungereimtheiten, die auf eine zunächst unterschiedliche Bewertung der entsprechenden Regelung zurückzuführen waren, wurden im Einvernehmen mit den zuständigen Stellen, insbesondere dem zuständigen Fachreferat im BMVg, im Sinne der Mitglieder gelöst. Die Operationstechnischen Assistenten sind jetzt wieder zulagenberechtigt. Gut so!
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