70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Soldaten der Deutsch-Französischen Brigade bei einem Appell in Straßburg. Für Bundeswehrangehörige in Auslandsverwendungen greifen ab dem kommenden Jahr die Anpassungen der ATGV. Foto: dpa
Berlin. Nach langer Vorbereitungszeit ist die Auslandstrennungsgeldverordnung (ATGV) überarbeitet und angepasst worden - so sind im Rahmen von Auslandsverwendungen kurzfristige Inlandsaufenthalte, etwa wegen eines Lehrgangs, künftig kompensationsfähig. Die ATGV ist die rechtliche Grundlage zur Kompensation insbesondere für die doppelte Haushaltsführung mit Auslandsbezug. Also ist die ATGV quasi der kleine Bruder zur Trennungsgeldverordnung, die das gleiche für das Inland regelt und den meisten Menschen der Bundeswehr wahrscheinlich geläufiger ist. Wie viele Vorschriften des Reise- und Umzugskostenrechts wurde die ATGV seit längerer Zeit nicht mehr grundlegend angepasst. Die Folge ist, dass die geänderte Lebenswirklichkeit der Menschen der Bundeswehr im Rahmen dieser Rechtsnormen überhaupt nicht mehr abgebildet werden kann. Darüber hinaus steigt durch die zunehmende Internationalisierung der Bundeswehr wie zum Beispiel durch bi- und multinationale Verbände oder durch integrierte Verwendungen die Anzahl der Betroffenen in Auslandsverwendungen. Dies bewirkt, dass die veralteten und zum Teil sehr komplexen Regelungen auf eine immer größere Anzahl von Betroffenen angewendet werden müssen. Immer öfter kommt es dann dazu, dass der Betroffene auf seinen Kosten sitzen bleibt, weil es keine Ausgleichsmöglichkeit gibt. Ein Zustand, der aus unserer Sicht unhaltbar ist. Aus diesem Grund fordert der DBwV seit langem die Weiterentwicklung dieser Vorschriften anhand der aktuellen gesellschaftlichen Lebenswirklichkeit, und die 20. Hauptversammlung hat dies zuletzt im Jahr 2017 noch einmal mit großer Mehrheit bestätigt. Ebenfalls im letzten Jahr kam dann deutliche Bewegung in das Thema, da dass federführende Auswärtige Amt und das BMVg gemeinsam eine Überarbeitung der ATGV in Angriff genommen haben. Unsere guten Kontakte haben sich dabei erneut ausgezahlt: Wir konnten unsere „Big-Points“ bereits frühzeitig einbringen und ein formales Beteiligungsverfahren für die Spitzenorganisationen erreichen. Im Ergebnis konnte ein bereits guter Entwurf um unsere Punkte ergänzt werden, wofür wir uns an dieser Stelle bedanken. Aus unserer Sicht maßgeblich ist, dass vor allem kurzfristige, zumeist lehrgangsbedingte Inlandsaufenthalte bis zu einer Länge von drei Monaten kompensationsfähig sein sollen. Wir haben uns sehr darüber gefreut, dass auch die zuständigen Stellen in BMVg und AA eine Notwendigkeit zum Handeln sahen und bereits zielführende Lösungsoptionen dazu vorgesehen haben. Darüber hinaus konnten weiter Vorteile insbesondere für Ledige erreicht werden. Wie immer bei komplexen Rechtsänderungen steckt der Teufel hier im Detail, sodass wir noch nicht abschließend bewerten können, wie die Regelungen konkret ausgestaltet werden.Nach langer Vorbereitungszeit ist die überarbeitete ATGV nun im Bundesgesetzblatt verkündet worden und wird zum 1. Januar 2019 Wirkung entfalten. Ab dem nächsten Jahr hoffen wir, dass lehrgangsbedingte Inlandsaufenthalte so ausgestaltet sind, dass die Betroffenen im besten Fall nicht mehr draufzahlen, jedenfalls aber einen sehr deutlichen Teil der Kosten erstattet bekommen.Bis zur Umsetzung bleibt noch Zeit, die der Dienstherr nutzen will, um die Änderung der Verwaltungspraxis vorzubereiten. Wir werden die weitere Umsetzung genau nachvollziehen und im Bedarfsfall weiter berichten.
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