Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Hohe Spritpreise Entlastungsprämie „Schritt in die richtige Richtung“ - Anhebung beim „Kilometergeld“ notwendig
Trumps strategischer Fehlschluss trifft auch Europa
Die alte Raubkatze und der Mut der Ukrainer
Der Landesverband Ost feiert Geburtstag – Die „Armee der Einheit“ wurde im DBwV verwirklicht
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Nächste Runde für die Soldata: Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Internationaler 16K3-Marsch als Zeichen der Erinnerung
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen vier Soldaten in Afghanistan
Ein Ausweis, der mehr als Anerkennung sein kann
16 Jahre nach dem Karfreitagsgefecht: Mehr als 26.000 machen beim 16K3-Gedenkmarsch mit
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Fahrschulfahrt auf dem Übungsplatz: Fahrlehrer erhalten die Außendienstzulage künftig auch für Prüfungsfahrten Foto: Bundeswehr/Andreas Bienert
Positives Signal aus dem Verteidigungsministerium: Für Prüfungsfahrten im Rahmen der praktischen Fahrschulausbildung erhalten die Fahrlehrer der Bundeswehr bisher keine Außendienstzulage. Das soll sich nun ändern. Der DBwV hat auf folgenden Widerspruch in der Vorschriftenlage aufmerksam gemacht: Laut Vorschrift A-1454/1 ist die praktische Fahrschulausbildung zwar als zulagenberechtigte Tätigkeit anzusehen, die Prüfungsfahrten sind jedoch davon ausgenommen (Randnummer 2009). Und das, obwohl der zuständige Fahrlehrer auch während der Prüfungsfahrt der „verantwortliche Kraftfahrzeugführer“ bleibt (Regelung C2-1050/10-0-210, Randnummer 503). Somit wird den Fahrlehrern für diese Zeit die Stellenzulage von 111 Euro verwehrt, obwohl sie die Voraussetzung dafür erfüllen und überwiegend Führungs- oder Ausbildungsfunktion im Außendienst wahrnehmen.Aus dem BMVg, Referat P III 2, kam nun die positive Antwort, dass die Vorschrift, wonach Prüfungsfahrten im Rahmen der Kraftfahrausbildung generell nicht als Außendienst anzuerkennen sind, nicht mehr sachgerecht sei und „bei nächster Gelegenheit“ geändert werde. Ein weiteres Anliegen des DBwV ist es, den persönlichen Geltungsbereich der Zulage auszuweiten, da verstärkt auch beamtete Kollegen als Fahrlehrer tätig sind. Laut BMVg sei eine solche Ausweitung der Zulagenvorschrift auf Zivilpersonal bereits Gegenstand hausinterner Untersuchungen. Oberstleutnant i.G. Detlef Buch, Vorsitzender Fachbereich Besoldung, Haushalt und Laufbahnrecht im DBwV, zur Anerkennung der Prüfungsfahrten: „Und wieder ein kleiner Erfolg für unsere Mitglieder und den sozialen Fortschritt in der Bundeswehr!“
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