70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Fahrschulfahrt auf dem Übungsplatz: Fahrlehrer erhalten die Außendienstzulage künftig auch für Prüfungsfahrten Foto: Bundeswehr/Andreas Bienert
Positives Signal aus dem Verteidigungsministerium: Für Prüfungsfahrten im Rahmen der praktischen Fahrschulausbildung erhalten die Fahrlehrer der Bundeswehr bisher keine Außendienstzulage. Das soll sich nun ändern. Der DBwV hat auf folgenden Widerspruch in der Vorschriftenlage aufmerksam gemacht: Laut Vorschrift A-1454/1 ist die praktische Fahrschulausbildung zwar als zulagenberechtigte Tätigkeit anzusehen, die Prüfungsfahrten sind jedoch davon ausgenommen (Randnummer 2009). Und das, obwohl der zuständige Fahrlehrer auch während der Prüfungsfahrt der „verantwortliche Kraftfahrzeugführer“ bleibt (Regelung C2-1050/10-0-210, Randnummer 503). Somit wird den Fahrlehrern für diese Zeit die Stellenzulage von 111 Euro verwehrt, obwohl sie die Voraussetzung dafür erfüllen und überwiegend Führungs- oder Ausbildungsfunktion im Außendienst wahrnehmen.Aus dem BMVg, Referat P III 2, kam nun die positive Antwort, dass die Vorschrift, wonach Prüfungsfahrten im Rahmen der Kraftfahrausbildung generell nicht als Außendienst anzuerkennen sind, nicht mehr sachgerecht sei und „bei nächster Gelegenheit“ geändert werde. Ein weiteres Anliegen des DBwV ist es, den persönlichen Geltungsbereich der Zulage auszuweiten, da verstärkt auch beamtete Kollegen als Fahrlehrer tätig sind. Laut BMVg sei eine solche Ausweitung der Zulagenvorschrift auf Zivilpersonal bereits Gegenstand hausinterner Untersuchungen. Oberstleutnant i.G. Detlef Buch, Vorsitzender Fachbereich Besoldung, Haushalt und Laufbahnrecht im DBwV, zur Anerkennung der Prüfungsfahrten: „Und wieder ein kleiner Erfolg für unsere Mitglieder und den sozialen Fortschritt in der Bundeswehr!“
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