Schweriner Sicherheitsdialog: Künstliche Intelligenz zwischen Potenzial und Gefahr
Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
Eckwertebeschluss zum Bundeshaushalt 2027 und Finanzplanung bis 2030
Kyros Mossadegh, der Schah und die Mullahs
Bundesregierung beschließt Novellierung des Versorgungsausgleichsrechts
Hohe Spritpreise Entlastungsprämie „Schritt in die richtige Richtung“ - Anhebung beim „Kilometergeld“ notwendig
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Nächste Runde für die Soldata: Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Gedenken: Vor 17 Jahren fiel Hauptgefreiter Sergej Motz in Afghanistan
Internationaler 16K3-Marsch als Zeichen der Erinnerung
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen vier Soldaten in Afghanistan
Ein Ausweis, der mehr als Anerkennung sein kann
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Berlin. Der Auslandsverwendungszuschlag (AVZ) steht künftig nicht mehr nur Bundeswehrsoldaten in mandatierten Auslandsmissionen zu – auch wer seinen Dienst in einer sogenannten einsatzgleichen Verpflichtung verrichtet, profitiert in Zukunft vom Zuschlag. Damit wird eine Forderung des Deutschen BundeswehrVerbands erfüllt. Die gute Nachricht für die Soldaten, die beispielsweise die Nato-Ostflanke in Litauen stärken oder im Rahmen des Air-Policing-Einsatzes den baltischen Luftraum sichern, verkündete der verteidigungspolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Henning Otte, über die Deutsche Presse-Agentur. Diese Missionen brauchen keine Zustimmung des Parlaments, es handelt sich rechtlich nicht um Einsätze. „Trotzdem werden den Soldaten bei diesen Verwendungen oft Einsatz-ähnliche Belastungen abverlangt“, betonte Otte. Das bedeutet zwar nicht zwangsläufig mehr Geld für sie: Denn bereits jetzt erhalten die Soldaten in solchen Missionen Auslandsdienstbezüge sowie Geld für Reisekosten und Überstunden. Mit der Ausweitung der Auslandsverwendungszuschläge erreiche man aber „eine bessere Vergleichbarkeit und mehr Gerechtigkeit in der Besoldung“, sagte Otte. Soldaten in bewaffneten Einsätzen erhalten je nach Gefahren und Belastungen steuerfrei bis zu 110 Euro am Tag, unabhängig von Funktion oder Dienstgrad. Die Unionsfraktion will die entsprechende Gesetzesänderung noch im März in den Verteidigungsausschuss einbringen. Bis Ende des Monats soll die Änderung im Parlament beschlossen werden. Eine Zustimmung des Bundestags gilt als sicher.Dass der AVZ nun auch für die Soldaten in den einsatzgleichen Verpflichtungen kommt, begrüßt der DBwV ausdrücklich. Dennoch bleibt ein Aspekt offen: Der Verband fordert eine vollständige Gleichstellung der einsatzgleichen Verpflichtungen mit mandatierten Missionen. Das schließt die vollumfängliche Einsatzversorgung mit ein. Ein Soldat, der eine Verwundung erleidet, muss sich zu 100 Prozent auf die Einsatzversorgung verlassen können – egal ob in Afghanistan, in Mali oder im Baltikum.
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