70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Team Luftwaffe: Verantwortung übernehmen – Zukunft gestalten
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Berlin. Der Auslandsverwendungszuschlag (AVZ) steht künftig nicht mehr nur Bundeswehrsoldaten in mandatierten Auslandsmissionen zu – auch wer seinen Dienst in einer sogenannten einsatzgleichen Verpflichtung verrichtet, profitiert in Zukunft vom Zuschlag. Damit wird eine Forderung des Deutschen BundeswehrVerbands erfüllt. Die gute Nachricht für die Soldaten, die beispielsweise die Nato-Ostflanke in Litauen stärken oder im Rahmen des Air-Policing-Einsatzes den baltischen Luftraum sichern, verkündete der verteidigungspolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Henning Otte, über die Deutsche Presse-Agentur. Diese Missionen brauchen keine Zustimmung des Parlaments, es handelt sich rechtlich nicht um Einsätze. „Trotzdem werden den Soldaten bei diesen Verwendungen oft Einsatz-ähnliche Belastungen abverlangt“, betonte Otte. Das bedeutet zwar nicht zwangsläufig mehr Geld für sie: Denn bereits jetzt erhalten die Soldaten in solchen Missionen Auslandsdienstbezüge sowie Geld für Reisekosten und Überstunden. Mit der Ausweitung der Auslandsverwendungszuschläge erreiche man aber „eine bessere Vergleichbarkeit und mehr Gerechtigkeit in der Besoldung“, sagte Otte. Soldaten in bewaffneten Einsätzen erhalten je nach Gefahren und Belastungen steuerfrei bis zu 110 Euro am Tag, unabhängig von Funktion oder Dienstgrad. Die Unionsfraktion will die entsprechende Gesetzesänderung noch im März in den Verteidigungsausschuss einbringen. Bis Ende des Monats soll die Änderung im Parlament beschlossen werden. Eine Zustimmung des Bundestags gilt als sicher.Dass der AVZ nun auch für die Soldaten in den einsatzgleichen Verpflichtungen kommt, begrüßt der DBwV ausdrücklich. Dennoch bleibt ein Aspekt offen: Der Verband fordert eine vollständige Gleichstellung der einsatzgleichen Verpflichtungen mit mandatierten Missionen. Das schließt die vollumfängliche Einsatzversorgung mit ein. Ein Soldat, der eine Verwundung erleidet, muss sich zu 100 Prozent auf die Einsatzversorgung verlassen können – egal ob in Afghanistan, in Mali oder im Baltikum.
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