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„Ein Haushalt zeigt, wofür ein Staat Verantwortung übernimmt. Er zeigt, was er schützen will und er zeigt, welche Vorsorge er für die Zukunft treffen will", sagte Verteidigungsminister Boris Pistorius. Foto: picture alliance/dpa/Michael Brandt
In der ersten Sitzungswoche nach dem Ende der parlamentarischen Sommerpause widmet sich der Bundestag den ersten Beratungen über den Haushalt für das Jahr 2027.
Folgt man dem Kabinettsbeschuss des Haushaltsgesetzes 2027 vom 6. Juli 2026 sind für den Verteidigungshaushalt enorme Investitionen geplant.
„Ein Haushalt zeigt, wofür ein Staat Verantwortung übernimmt. Er zeigt, was er schützen will und er zeigt, welche Vorsorge er für die Zukunft treffen will. Der Haushalt 2027 ist ein Sicherheitsversprechen an die Menschen in unserem Land, an die Soldatinnen und Soldaten in unserer Bundeswehr und an unsere Partner“, erklärte Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) in der Debatte zur ersten Lesung des Einzelplan 14.
Der Verteidigungsetat soll demnach auf 109,7 Milliarden Euro wachsen. Hinzu kommen noch 29,9 Milliarden aus dem Sondervermögen für die Bundeswehr. Hierbei machen die militärischen Beschaffungen mit ca. 60 Milliarden den größten Teil aus. Aber auch die Personalkosten mit 26,7 Milliarden und die Aufwendungen für Unterbringung und den Erhalt, bzw. Neu- oder Umbau von Liegenschaften in Höhe von 19,3 Milliarden Euro sind beachtlich.
„Dieser starke Aufwuchs des Etats der Bundeswehr ist notwendig, um den personellen und materiellen Aufwuchs der Bundeswehr auch tatsächlich sicherstellen zu können. Ziel ist die Abschreckungs- und Verteidigungsfähigkeit der Bundeswehr. Das funktioniert nur mit einer gut ausgestatteten Truppe und mit überzeugenden Rahmenbedingungen für den Dienst in der Bundeswehr. Unsere Abgeordneten dürfen bei den nun beginnenden Haushaltsverhandlungen nicht einknicken“, sagt Oberstleutnant i.G. Dr. Brandenstein, Vorsitzender des Fachbereichs Besoldung, Haushalt, Laufbahnrecht im Bundesvorstand des DBwV.
Personal
Im Haushaltsentwurf sind für 2027 rund 8.100 zusätzliche Stellen vorgesehen, davon rund 2.100 zivile Stellen. Die neuen Planstellen für Mannschaften und Unteroffiziere sollen die unmittelbare Auftragserfüllung der Bundeswehr verbessern. Die zivilen Stellen sollen der nachgeordneten zivilen Bundeswehrverwaltung zugutekommen zur Bewältigung der Anforderungen im Zusammenhang mit dem neuen Wehrdienst, den Infrastrukturvorhaben und der beschleunigten Beschaffung für die Bundeswehr. Die Personalausgaben selbst sollen von zuletzt 24,7 Milliarden auf über 26,7 Milliarden Euro um etwa 8 Prozent anwachsen. Hierbei sind die erwarteten Mehrkosten des seit langem in Arbeit befindlichen Bundesalimentationsgesetzes mit eingerechnet.
„Mit dem Haushaltsentwurf 2027 wird hinreichend Planungssicherheit für den personellen Aufwuchs der Bundeswehr geschaffen. Die Soldatinnen und Soldaten erfüllen treu ihren Auftrag – und haben das gute Recht, auch vom Dienstherrn Treue zu verlangen. Das gilt auch für die Alimentation“, mahnt Oberstleutnant i.G. Dr. Brandenstein im Hinblick auf das weiterhin ausstehende Bundesalimentationsgesetz.
Infrastruktur
Der ehrgeizige Plan für den personellen Aufwuchs schafft großen Bedarf für die Unterbringung der neuen Soldatinnen und Soldaten. Entsprechend soll auch das Budget für Unterbringung sowie Betrieb und Bau von Kasernen von 11,5 Milliarden auf 19, 3 Milliarden Euro steigen.
Gemäß der Finanzplanung des Bundes bis 2030 soll der Einzelplan 14 bis zum Jahr 2030 kontinuierlich weiter steigen. Das Sondervermögen Bundeswehr hingegen soll bis zum Ablauf des Jahres 2027 vollständig in Anspruch genommen werden. Alle weitergehenden Vorhaben müssen entsprechend ab 2028 im regulären Etat des BMVg abgebildet werden.
Das Wachstum des Wehretats folgt hierbei der Bedrohungsanalyse der Bundesregierung, den gemeinsam mit den Partnern in der NATO vereinbarten Fähigkeitszielen und der in diesem Jahr vorgelegten Militärstrategie der Bundeswehr, die einen starken personellen Auswuchs der Bundeswehr vorsieht. Mit Aufwachsen sollen in diesem Zuge die Fähigkeiten der Truppe zur Wahrnehmung des Verfassungsauftrages, der Landes- und Bundesverteidigung.
Der Verteidigungsetat hatte noch bis 2018 über zehn Jahre lang stabil unterhalb von 40 Milliarden Euro gelegen und entwickelte sich in den vergangenen Jahren entlang der zunehmend dramatischer werdenden außenpolitischen Lage. Betrug der Etat im Jahr 2014 noch 32,4 Milliarden, so wuchs er 2017 auf ca. 37 Milliarden Euro. 2024 waren es dann schon 51,95 Milliarden und zuletzt 2025 62,43 Milliarden Euro.
25-Millionen-Vorlagen
Für Beschaffungen gilt seit 1981 das Verfahren, wonach der Bundestag zunächst den auch die Beschaffungsprojekte umfassenden Einzelplan 14 berät und beschließt, um dann am Ende des jeweiligen Beschaffungsprozesses nochmals durch den Haushaltsausschuss alle einzelnen Projekte mit einem 25 Millionen Euro übersteigenden Gesamtwert zu genehmigen. Dieses Verfahren wird auch aus dem parlamentarischen Raum als zeitaufwändig und ineffizient kritisiert. Im Koalitionsvertrag von 2025 hatte sich die Bundesregierung eine Beschleunigung des Verfahrens zur Parlamentsbeteiligung an Beschaffungsvorhaben sowie die Anhebung des Schwellenwertes von 25 Millionen vorgenommen. Aktuell sieht es jedoch nicht danach aus, dass dies gelingt.
Aus der Gesamtzahl der 25-Millionen-Vorlagen lässt sich die Zunahme der militärischen Beschaffungen gut ersehen.
Der DBwV wird die weiteren Verhandlungen wie immer kritisch und konstruktiv begleiten.
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