Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
Die alte Raubkatze und der Mut der Ukrainer
Der Landesverband Ost feiert Geburtstag – Die „Armee der Einheit“ wurde im DBwV verwirklicht
Der Aufwuchs der Reserve als sicherheitspolitische Aufgabe
Wüstner: „Gefahr ist groß, dass Russland die Situation ausnutzt“
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Ein Ausweis, der mehr als Anerkennung sein kann
16 Jahre nach dem Karfreitagsgefecht: Mehr als 26.000 machen beim 16K3-Gedenkmarsch mit
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen drei Soldaten beim Karfreitagsgefecht
„Lassen Sie uns gemeinsam den Tag deutschlandweit zu etwas Besonderem machen“
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Das Plenum bei der Landesversammlung Nord 2017: Auf die Delegierten wartet auch 2019 ein umfangreiches Programm. Foto: DBwV/Archiv
Gemäß § 18 der Satzung des Deutschen BundeswehrVerbandes e.V. in Form der Beschlussfassung der 20. Hauptversammlung (kurz: Satzung) findet die Landesversammlung Nord 2019 vom 19. bis 21.März 2019 im Kongresszentrum des Ostsee-Ressorts Damp (Seeuferweg 10, 24351 Damp) statt.Die Versammlung ist gemäß § 18 Absatz 1 der Satzung eine Wahlversammlung und hat demnach gemäß § 20 Absatz 1 der Satzung folgende Inhalte:
Die von den Kameradschaften sowie Standortkameradschaften gemäß § 19 Absätze 1 und 2 der Satzung gewählten bzw. noch zu wählenden und dem Landesverband Nord gemäß Landesrundschreiben 02/2018 gemeldeten Delegierten erhalten zeitgerecht eine persönliche Einladung durch den Landesvorsitzenden.
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