70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Team Luftwaffe: Verantwortung übernehmen – Zukunft gestalten
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Berlin - Bundeswehrgeneräle nutzen nach Recherchen der Zeitungen der Funke Mediengruppe die Flugbereitschaft für Dienstreisen, obwohl sie dazu generell nicht berechtigt sind. Unter Berufung auf interne E-Mails der Flugbereitschaft melden die Zeitungen (15. September 2017), diese Flüge würden als Trainings- und Ausbildungsflüge für die Piloten gekennzeichnet, um das für die Genehmigungen zuständige Verteidigungsministerium zu umgehen. Die Regierungsmaschinen stehen dem sogenannten politischen und parlamentarischen Bereich zur Verfügung, also zum Beispiel dem Bundespräsidenten und Mitgliedern der Bundesregierung. Generäle der Bundeswehr gehören nicht zu den Anfrageberechtigten. Das Verteidigungsministerium listete auf Anfrage der Funke-Zeitungen insgesamt 22 Aus- und Weiterbildungsflüge zwischen August 2015 und Juli 2017 auf, bei denen Generäle an Bord waren. Eine Ministeriumssprecherin wird mit der Aussage zitiert, dass bei Aus- und Weiterbildungsflügen «grundsätzlich im Rahmen freier Kapazitäten die Möglichkeit des dienstlich veranlassten Mitfluges von Bundeswehrangehörigen (z.B. bei Dienstreisen)» bestehe. Den Zeitungen liegen aber Unterlagen vor, wonach es teilweise andersherum geplant wurde: Generäle hätten Dienstreisen geplant, für die dann «Trainingsflüge» beantragt wurden.
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