Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Kyros Mossadegh, der Schah und die Mullahs
Bundesregierung beschließt Novellierung des Versorgungsausgleichsrechts
Hohe Spritpreise Entlastungsprämie „Schritt in die richtige Richtung“ - Anhebung beim „Kilometergeld“ notwendig
Trumps strategischer Fehlschluss trifft auch Europa
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Nächste Runde für die Soldata: Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Internationaler 16K3-Marsch als Zeichen der Erinnerung
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen vier Soldaten in Afghanistan
Ein Ausweis, der mehr als Anerkennung sein kann
16 Jahre nach dem Karfreitagsgefecht: Mehr als 26.000 machen beim 16K3-Gedenkmarsch mit
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Stabshauptmann a.D. Hartmut Schönmeyer, Vorsitzender Fachbereich Besoldung, Haushalt und Laufbahnrecht.
DBwV spricht Klartext und hat damit Erfolg
Am Montag (14. März) hat im Bundesministerium des Innern das Beteiligungsgespräch zur Neufassung der Sonderurlaubsverordnung (SUrlV) stattgefunden. Für den Deutschen BundeswehrVerband und damit für die Interessen der Menschen der Bundeswehr gesprochen hat der Vorsitzende des Fachbereichs Besoldung/Haushalt/Laufbahnrecht, Stabshauptmann a.D. Hartmut Schönmeyer.Die Aussicht vor dem Termin war etwas getrübt, nun aber sieht es deutlich freundlicher aus. Neben positiven Aspekten, wie eine erleichterte Anwendung der Vorschriften, gab es im Vorfeld auch eine deutliche Schattenseite. Diese konnte nach Beanstandung durch den DBwV nun verhindert werden. Schönmeyer führte als Hauptkritikpunkt die angedachte schlechtere Neuregelung des Sonderurlaubs für gewerkschaftliche Zwecke an: „Mit der Regelung ist eine Verschlechterung für die Soldatinnen und Soldaten im Sinne der Koalitionsfreiheit des Artikels 9 Absatz 3 des Grundgesetzes verbunden. Denn es betrifft gerade jene besonders, die sich im Ehrenamt für andere engagieren. Für eine Verordnung mit einer solchen Intention gibt es vom DBwV keine Akzeptanz!“Die bisherige Rechtslage nach der SUrlV sieht vor, dass die oberste Dienstbehörde oder bei einer Delegation eine ihr unmittelbar nachgeordnete Behörde bis zu zehn Arbeitstage im Kalenderjahr bezahlten Sonderurlaub bewilligen kann. Nach der zwischenzeitlichen Entwurfsvorlage wären generell nur noch fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr bewilligt worden. Für weitere Tage hätte der eigene Erholungsurlaub herhalten müssen.Diese ursprünglich angedachte Verschlechterung wurde nun gestrichen. Schönmeyer begrüßte diesen Schritt ausdrücklich: „Gerade in der heutigen Zeit, in der die Stärkung des Ehrenamtes von allen Seiten gefordert wird, wäre die ursprüngliche Fassung ein Anachronismus gewesen. Alles in allem können wir der Neufassung in dieser Form nun zustimmen.“
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