70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Team Luftwaffe: Verantwortung übernehmen – Zukunft gestalten
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Stabshauptmann a.D. Hartmut Schönmeyer, Vorsitzender Fachbereich Besoldung, Haushalt und Laufbahnrecht.
DBwV spricht Klartext und hat damit Erfolg
Am Montag (14. März) hat im Bundesministerium des Innern das Beteiligungsgespräch zur Neufassung der Sonderurlaubsverordnung (SUrlV) stattgefunden. Für den Deutschen BundeswehrVerband und damit für die Interessen der Menschen der Bundeswehr gesprochen hat der Vorsitzende des Fachbereichs Besoldung/Haushalt/Laufbahnrecht, Stabshauptmann a.D. Hartmut Schönmeyer.Die Aussicht vor dem Termin war etwas getrübt, nun aber sieht es deutlich freundlicher aus. Neben positiven Aspekten, wie eine erleichterte Anwendung der Vorschriften, gab es im Vorfeld auch eine deutliche Schattenseite. Diese konnte nach Beanstandung durch den DBwV nun verhindert werden. Schönmeyer führte als Hauptkritikpunkt die angedachte schlechtere Neuregelung des Sonderurlaubs für gewerkschaftliche Zwecke an: „Mit der Regelung ist eine Verschlechterung für die Soldatinnen und Soldaten im Sinne der Koalitionsfreiheit des Artikels 9 Absatz 3 des Grundgesetzes verbunden. Denn es betrifft gerade jene besonders, die sich im Ehrenamt für andere engagieren. Für eine Verordnung mit einer solchen Intention gibt es vom DBwV keine Akzeptanz!“Die bisherige Rechtslage nach der SUrlV sieht vor, dass die oberste Dienstbehörde oder bei einer Delegation eine ihr unmittelbar nachgeordnete Behörde bis zu zehn Arbeitstage im Kalenderjahr bezahlten Sonderurlaub bewilligen kann. Nach der zwischenzeitlichen Entwurfsvorlage wären generell nur noch fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr bewilligt worden. Für weitere Tage hätte der eigene Erholungsurlaub herhalten müssen.Diese ursprünglich angedachte Verschlechterung wurde nun gestrichen. Schönmeyer begrüßte diesen Schritt ausdrücklich: „Gerade in der heutigen Zeit, in der die Stärkung des Ehrenamtes von allen Seiten gefordert wird, wäre die ursprüngliche Fassung ein Anachronismus gewesen. Alles in allem können wir der Neufassung in dieser Form nun zustimmen.“
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