Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Bundesregierung beschließt Novellierung des Versorgungsausgleichsrechts
Hohe Spritpreise Entlastungsprämie „Schritt in die richtige Richtung“ - Anhebung beim „Kilometergeld“ notwendig
Trumps strategischer Fehlschluss trifft auch Europa
Die alte Raubkatze und der Mut der Ukrainer
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Nächste Runde für die Soldata: Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Internationaler 16K3-Marsch als Zeichen der Erinnerung
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen vier Soldaten in Afghanistan
Ein Ausweis, der mehr als Anerkennung sein kann
16 Jahre nach dem Karfreitagsgefecht: Mehr als 26.000 machen beim 16K3-Gedenkmarsch mit
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Kabinett billigt Gesetzentwurf zur Änderung des Soldatenbeteiligungsgesetzes.
Am Mittwoch, 9. März, hat das Kabinett den Gesetzentwurf zur Änderung des Soldatenbeteiligungsgesetzes beschlossen. Oberstabsfeldwebel a.D. Andreas Hubert, Vorsitzender des Fachbereichs Beteiligungsrechte im DBwV, begrüßt diesen wichtigen Schritt: „Nach Jahren des Stillstands stehen wir vor einem weiteren sozialen Fortschritt. Die Stärkung der Beteiligungsrechte der Soldaten ist eine wesentliche Forderung unserer Mitglieder und entspricht der Beschlusslage der Hauptversammlungen unseres Verbands.“
Der Gesetzentwurf ist Folge zahlreicher intensiver Arbeitsgespräche im Verteidigungsministerium, an denen der Deutsche BundeswehrVerband als Spitzenorganisation der Menschen der Bundeswehr stets beteiligt war. Auch die Spitzengremien der Mitarbeitervertretung waren eingebunden und ihre Expertise konnte in den Arbeitsprozess einfließen. So wurden die Beratungen mit einem Konsens zwischen Ministerium, Spitzengremien und Interessenorganisationen abgeschlossen. Deswegen stehen nun wichtige Verbesserungen in der Ausgestaltung der soldatischen Beteiligungsrechte an, beispielsweise werden zukünftig auf Ebene der Inspekteure reguläre Vertrauenspersonenausschüsse und in den nachgeordneten Bereichen Vertrauenspersonenversammlungen eingerichtet. Bisherige Lücken bei den Personalräten auf diesen Ebenen werden auch endlich geschlossen. Damit sind die neuen Führungsebenen der Teilstreitkräfte und militärischen Organisationsbereiche in der soldatischen Beteiligung abgedeckt.Der jetzigen Planung folgend soll das Gesetz noch vor der Sommerpause durch den Bundestag beschlossen werden. Der BundeswehrVerband wird den Gesetzentwurf auch im parlamentarischen Verfahren begleiten.
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