70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Team Luftwaffe: Verantwortung übernehmen – Zukunft gestalten
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Kabinett billigt Gesetzentwurf zur Änderung des Soldatenbeteiligungsgesetzes.
Am Mittwoch, 9. März, hat das Kabinett den Gesetzentwurf zur Änderung des Soldatenbeteiligungsgesetzes beschlossen. Oberstabsfeldwebel a.D. Andreas Hubert, Vorsitzender des Fachbereichs Beteiligungsrechte im DBwV, begrüßt diesen wichtigen Schritt: „Nach Jahren des Stillstands stehen wir vor einem weiteren sozialen Fortschritt. Die Stärkung der Beteiligungsrechte der Soldaten ist eine wesentliche Forderung unserer Mitglieder und entspricht der Beschlusslage der Hauptversammlungen unseres Verbands.“
Der Gesetzentwurf ist Folge zahlreicher intensiver Arbeitsgespräche im Verteidigungsministerium, an denen der Deutsche BundeswehrVerband als Spitzenorganisation der Menschen der Bundeswehr stets beteiligt war. Auch die Spitzengremien der Mitarbeitervertretung waren eingebunden und ihre Expertise konnte in den Arbeitsprozess einfließen. So wurden die Beratungen mit einem Konsens zwischen Ministerium, Spitzengremien und Interessenorganisationen abgeschlossen. Deswegen stehen nun wichtige Verbesserungen in der Ausgestaltung der soldatischen Beteiligungsrechte an, beispielsweise werden zukünftig auf Ebene der Inspekteure reguläre Vertrauenspersonenausschüsse und in den nachgeordneten Bereichen Vertrauenspersonenversammlungen eingerichtet. Bisherige Lücken bei den Personalräten auf diesen Ebenen werden auch endlich geschlossen. Damit sind die neuen Führungsebenen der Teilstreitkräfte und militärischen Organisationsbereiche in der soldatischen Beteiligung abgedeckt.Der jetzigen Planung folgend soll das Gesetz noch vor der Sommerpause durch den Bundestag beschlossen werden. Der BundeswehrVerband wird den Gesetzentwurf auch im parlamentarischen Verfahren begleiten.
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