70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Leipzig - Zehn Jahre nach dem G8-Gipfel in Heiligendamm verhandelt das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch (25. Oktober 2017) über die Rechtmäßigkeit von Tornado-Tiefflügen über ein Protestcamp. Zwei Teilnehmer des Camps wollen festgestellt wissen, dass die Tiefflüge des Bundeswehr-Kampfflugzeugs rechtswidrig gewesen seien. Damals seien auch Bildaufnahmen angefertigt worden, was sie in ihren Grundrechten verletzt habe, argumentieren die Kläger laut Gericht. (Az.: BVerwG 6 C 45.16 und 6 C 46.16) In den Vorinstanzen waren sie erfolglos gewesen. Das Oberverwaltungsgericht in Mecklenburg-Vorpommern konnte keinen Eingriff in das Grundrecht der Versammlungsfreiheit erkennen. Die Kläger seien auf den Bildern selbst nicht erkennbar gewesen. Eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig wird noch am Mittwoch erwartet.
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