70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Team Luftwaffe: Verantwortung übernehmen – Zukunft gestalten
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Der Deutsche Bundestag. Foto: dpa
Wer unter 21 Jahren ist und ab 2016 als Zeitsoldat eingestellt wird, kann sich freuen: Auch die Jahre unter 21 zählen dann als Erfahrungszeit in der Besoldung, und der Soldat erreicht schneller die nächste Erfahrungsstufe mit höheren Dienstbezügen. Wer als Sanitätssoldat am Bundeswehrkrankenhaus Bereitschaftsdienst leistet, kann sich ab 2016 ebenso freuen: Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst werden dann extra vergütet, nicht nur für Sanitätsoffiziere.
Diese und einige andere Verbesserungen sind im Siebten Besoldungsänderungsgesetz enthalten. Die Bundesregierung hat den Entwurf dazu beschlossen. Der Deutsche BundeswehrVerband hat sich bei diesem Gesetzentwurf an seine drei „Ks“ gehalten: Verbesserungen konstruktiv begleiten, Verschlechterungen kritisch anfechten, Fehlendes kreativ einfordern.
Nach der parlamentarischen Sommerpause ist der Zeitplan eng: Der Bundestag muss den Gesetzentwurf verabschieden, der Bundesrat darf sich nicht in den Weg stellen und der Bundespräsident muss unterschreiben. Der Verband und seine drei „Ks“ werden dabei sein …
Gesetzentwurf und Stellungnahme des DBwV finden Sie im Mitgliederbereich, in der Juli-Ausgabe des Verbandsmagazins eine Übersicht zum Gesetzentwurf.
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