70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
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Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
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Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
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Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Das Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst vom Oktober vergangenen Jahres wird auf den Bereich der Besoldung und Versorgung des Bundes übertragen. Mit dem Beschluss des Bundestages gilt es jetzt auch für Soldaten und Beamten. Foto: DBwV/Mika Schmidt
Der Bundestag hat das „Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2021/2022 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“ beschlossen. Damit wurde das im vergangenen Oktober erzielte Tarifergebnis im Öffentlichen Dienst auf den Bereich der Besoldung und Versorgung des Bundes übertragen – es gilt nun also auch für die Soldatinnen und Soldaten, die Beamtinnen und Beamten sowie die Ehemaligen im Geschäftsbereich des BMVg.
Der Beschluss der Parlamentarier erfolgte ohne Aussprache. Der Abstimmung lagen eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses sowie ein Bericht des Haushaltsausschusses zur Finanzierbarkeit zugrunde. Der Bundesrat erhob in seiner Stellungnahme keine Einwände gegen den Entwurf.
Mit dem Gesetz werden nun die Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge rückwirkend zum 1. April 2021 um 1,2 Prozent sowie zum 1. April 2022 um 1,8 Prozent angehoben. DBwV-Mitglieder finden die aktualisierten Gehaltstabellen für die entsprechenden Besoldungs- und Entgeltgruppen in unserem internen Bereich.
Damit verbunden ist eine Anpassung des Auslandszuschlags und eine Dynamisierung der Mehrarbeitsvergütung für Beamte und Soldaten. Beschlossen ist ebenso ein Zulagenpaket, das folgende Punkte vorsieht:
Die Corona-Sonderzahlung, die ebenfalls Teil des Tarifabschlusses vom 25. Oktober 2020 war, wurde bereits Ende vergangenen Jahres mit dem „Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie an Besoldungs- und Wehrsoldempfänger“ gesetzlich verankert. Die Auszahlung dieser Sonderzahlung ist bereits im Dezember 2020 erfolgt.
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