70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Politisch wird über eine Beteiligung der Bundeswehr an möglichen militärischen Vergeltungsschlägen in Syrien noch gestritten. Rechtlich scheint die Lage nach einem aktuellen Gutachten dagegen ziemlich klar zu sein.Berlin. Eine Beteiligung der Bundeswehr an einem militärischen Vergeltungsschlag für einen möglichen Giftgasangriff in Syrien würde nach einem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags gegen das Völkerrecht und das Grundgesetz verstoßen. «Im Ergebnis wäre eine etwaige Beteiligung der Bundeswehr an einer Repressalie der Alliierten in Syrien in Form von «Vergeltungsschlägen» gegen Giftgas-Fazilitäten völker- und verfassungswidrig», heißt es in der am Montag vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte erstellten zehnseitigen Expertise, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.Am Montag war bekannt geworden, dass im Verteidigungsministerium eine deutsche Beteiligung an einem solchen Vergeltungsschlag geprüft wird. Im April hatte sich Deutschland nach einem Giftgasangriff in Syrien nicht an den Bombardements der USA, Großbritanniens und Frankreichs auf Stellungen der Regierungstruppen von Präsident Baschar al-Assad beteiligt. Schon damals hatte der wissenschaftliche Dienst des Bundestags den Einsatz als völkerrechtswidrig eingestuft. Die Einschätzung, dass ein solches Vorgehen auch gegen das Grundgesetz verstoßen würde, ist dagegen neu.«Die parlamentarische Mandatierung eines solchen Bundeswehr-Einsatzes würde sich dann erübrigen, da der Bundestag nur Auslandseinsätze mandatieren darf, die auf einer tragfähigen verfassungs- und völkerrechtlichen Grundlage beruhen», heißt es im Bundestag. Nach Auffassung der Wissenschaftler des Bundestags dürfte die Bundesregierung dem Parlament also einen solchen Einsatz gar nicht zur Abstimmung vorlegen.SPD-Chefin Andrea Nahles hat einem solchen Einsatz auch schon eine politische Absage erteilt. Mehrere Politiker der Union haben dagegen dafür plädiert, sich die Option offen zu halten.
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