Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
„Europa ist die wichtigste Garantie für die Zukunft“
„Frauen sind bei identischen Anforderungen und gleicher Ausbildung ebenso leistungsfähig wie Männer“
Mama, warum hast du eine Uniform?
Eine Frau, die mutig für ein anderes Leben kämpfte
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
16K3-Gedenkmarsch: Erinnerung an das Karfreitagsgefecht
Erinnerung an die Gefallenen vom OP North
Erzählen Sie Ihre Veteranengeschichte!
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Berlin: Die Vereinten Nationen haben der Bundeswehr beim Einsatz in Mali den seit Jahren geplanten Betrieb eines Überwachungsballons zum Schutz des Feldlagers in Gao verweigert. Als Grund sei die Nähe zum internationalen Flughafen und damit Bedenken für die Sicherheit des Flugbetriebs angeführt worden, berichtete die «Welt» (Samstag). Die Bundeswehr stellt Soldaten für den UN-Einsatz Minusma in dem westafrikanischen Land.
Der bis zu 300 Meter hoch steigende Ballon sollte dazu dienen, einen größeren Umkreis des Lagers mit Kameras überwachen zu können. «Aufgrund der Nähe zum örtlichen internationalen Flughafen hat die Minusma im Betrieb des Überwachungsfesselballons mit seiner erforderlichen Betriebshöhe jedoch eine Beeinträchtigung der Nutzung der Start- und Landebahn des Flughafens gesehen und eine Nutzungsgenehmigung nicht erteilt», zitierte die Zeitung das Einsatzführungskommando.
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