Stellungnahme des DBwV zum Bundesalimentationsgesetz
Beförderungsstopp für Feldwebel: Fragen über Fragen!
Schweriner Sicherheitsdialog: Künstliche Intelligenz zwischen Potenzial und Gefahr
Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Ein ambitionierter Auftrag des Verteidigungsministers: Die Reorganisation des Bereichs Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung
Der neue Player in der Innovationslandschaft der Bundeswehr
Neue Personalstruktur – nicht bloß ein Thema für das Unteroffizierkorps
Drei Tage nach Social Media-Verkündung: Verteidigungsminister und GI erlassen Tagesbefehl
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Nächste Runde für die Soldata: Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Erinnerung an Stefan Kamins
Erinnerung an Tobias Lagenstein und Thomas Tholi
Erinnerung an Hauptmann Markus Matthes
Gedenken: Erinnerung an Matthias Standfuß, Michael Diebel und Michael Neumann
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Berlin: Die Vereinten Nationen haben der Bundeswehr beim Einsatz in Mali den seit Jahren geplanten Betrieb eines Überwachungsballons zum Schutz des Feldlagers in Gao verweigert. Als Grund sei die Nähe zum internationalen Flughafen und damit Bedenken für die Sicherheit des Flugbetriebs angeführt worden, berichtete die «Welt» (Samstag). Die Bundeswehr stellt Soldaten für den UN-Einsatz Minusma in dem westafrikanischen Land.
Der bis zu 300 Meter hoch steigende Ballon sollte dazu dienen, einen größeren Umkreis des Lagers mit Kameras überwachen zu können. «Aufgrund der Nähe zum örtlichen internationalen Flughafen hat die Minusma im Betrieb des Überwachungsfesselballons mit seiner erforderlichen Betriebshöhe jedoch eine Beeinträchtigung der Nutzung der Start- und Landebahn des Flughafens gesehen und eine Nutzungsgenehmigung nicht erteilt», zitierte die Zeitung das Einsatzführungskommando.
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