70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Kampfdrohnen zählen zu den umstrittensten Waffensystemen. Über ihre Beschaffung wird in Deutschland seit Jahren gestritten. Jetzt gibt es einen neuen Vorstoß des Verteidigungsministeriums. Berlin - Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) will für 895 Millionen Euro israelische Kampfdrohnen des Typs «Heron TP» für neun Jahre anmieten. Das geht aus einer Vorlage für den Haushaltsausschuss des Bundestags hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zuerst hatte die «Süddeutsche Zeitung» online darüber berichtet. Wenn der Haushaltsausschuss zustimmt, würde die Luftwaffe der Bundeswehr erstmals ein unbemanntes Flugzeug erhalten, das groß genug ist, auch Waffen zu tragen. Über die Bewaffnung soll aber erst «nach ausführlicher völkerrechtlicher, verfassungsrechtlicher und ethischer Würdigung» gesondert entschieden werden. Über die Anschaffung von Kampfdrohnen wird seit Jahren kontrovers diskutiert. Ende der vergangenen Wahlperiode hatte die SPD die Beschaffung noch blockiert. Seit acht Jahren setzt die Bundeswehr bereits gemietete «Heron 1»-Aufklärungsdrohnen ein, derzeit in Afghanistan und in Mali. Sie sind zu klein, um sie mit Waffen aufzurüsten.Von der Leyen hatte sich Anfang 2016 deswegen dafür entschieden, die «Heron TP»-Drohne des israelischen Herstellers IAI, zu beschaffen. Sie ist 14 Meter lang, hat eine Spannweite von 26 Metern, eine größere Reichweite und kann bei Bedarf mit Raketen bewaffnet werden. Der Mietvertrag soll noch nicht die Kosten für den Betrieb der Drohne umfassen. «Die Ausübung dieser Option ist mit einem zusätzlichen Finanzbedarf in Höhe von rund 100 Millionen Euro verbunden.» Für den Einsatz in einem zweiten Gebiet seien Zusatzkosten von 210 Millionen vereinbart. Die Kosten für Betrieb und Einsatz der Drohnen können die Milliardenmarke also sogar überschreiten. Für den Grünen-Haushaltsexperte Tobias Lindner werden mit der Vorlage bereits «klare Schritte hin zur Bewaffnung» der Drohne unternommen. «Damit verkommt die versprochene Debatte über die rechtlichen und ethischen Aspekte von bewaffneten Drohnen zu einem Feigenblatt.» Selbst wenn man mit der Bewaffnungsfähigkeit einverstanden wäre, müssten die erheblichen Kosten dieses Drohnenleasings stutzig machen. Die «Heron TP» soll eine Übergangslösung bis zur Entwicklung einer europäischen Drohne dieser Größe sein, die bis 2025 angestrebt wird. Die Luftwaffe fordert seit vielen Jahren Kampfdrohnen zum Schutz der eigenen Soldaten in den Einsatzgebieten. Kritiker meinen dagegen, die ferngesteuerten Flugzeuge senkten die Hemmschwelle zum Waffeneinsatz, da es keine Piloten gibt, die gefährdet werden können. Die gezielten Tötungen von Terrorverdächtigen durch US-Drohnen in Pakistan, Afghanistan, Somalia oder im Jemen sind völkerrechtlich hochumstritten.
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