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Polizisten in München, kurz vor dem Inkrafttreten der Ausgangsbeschränkungen in Bayern. Foto: picture alliance / Sven Simon
Berlin. Kommt die flächendeckende Ausgangssperre? In ganz Deutschland fragt man sich, ob die staatlichen Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus weiter verschärft werden. Am Sonntag (22. März) wird sich die Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder über das weitere Vorgehen beraten. Mit Bayern und dem Saarland sind am Freitag schon zwei Bundesländer mit Ausgangsbeschränkungen vorgeprescht.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder vermied bewusst das Wort Ausgangssperre. Doch seit Sonntagmorgen ist in ganz Bayern die Bewegungsfreiheit der Menschen stark eingeschränkt. Das Verlassen der Wohnung ist nur noch mit triftigen Gründen gestattet. Dazu gehören der Weg zur Arbeit sowie notwendige Einkäufe oder Arztbesuche, aber auch Sport und Spaziergänge an der frischen Luft – in der Regel aber alleine.
Ähnlich ist es im Saarland: Ministerpräsident Tobias Hans sagte, dass Spaziergänge im Freien mit der Familie weiterhin erlaubt seien – wenn der Abstand zu anderen Menschen eingehalten werde. Auch in der Stadt Freiburg, wie das Saarland unweit der stark betroffenen Regionen im östlichen Frankreich gelegen, gilt seit Samstag ein so genanntes „Betretungsverbot für öffentliche Orte“. Auch dort ist das Gang ins Freie noch erlaubt, allerdings nur zu zweit oder mit Personen, die im eigenen Haushalt leben. Der Jogginglauf am Morgen durch die Stadt ist zum Beispiel noch möglich. Eine ähnliche Regelung gilt im thüringischen Jena.
Drastischer sind die Maßnahmen in vielen anderen europäischen Staaten. Derzeit am stärksten von der Covid-19-Pandemie betroffen ist Italien. Dort dürfen die 60 Millionen Einwohner landesweit das Haus nur noch für Einkäufe, Arbeit und aus medizinischen Gründen verlassen. Den Grund müssen sie auf einem Formular vermerken. Ähnlich ist die Situation in Frankreich, dort darf allerdings noch allein draußen Sport betrieben werden. Es wird bereits über eine Verschärfung der Maßnahmen nachgedacht. Auch dort müssen die Menschen ein Formular mit sich führen. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von 135 Euro. Mancherorts überwacht die Polizei mit Drohnen die Einhaltung der Ausgangssperre. Ähnliche Regelungen gelten in vielen anderen europäischen Ländern, darunter Österreich, Spanien und Belgien. Viele Grenzen in Europa sind mittlerweile nicht mehr frei passierbar.
In Deutschland können die zuständigen Behörden in den Ländern auf das Infektionsschutzgesetz als rechtliche Grundlage für Ausgangssperren zurückgreifen, auch wenn das Wort „Ausgangssperre“ dort gar nicht vorkommt. Eine zuständige Behörde kann aber laut Paragraf 28 des Gesetzes „Personen verpflichten, den Ort, an dem sie sich befinden, nicht zu verlassen oder von ihr bestimmte Orte nicht zu betreten, bis die notwendigen Schutzmaßnahmen durchgeführt worden sind“.
Für die Durchsetzung der behördlichen Maßnahmen ist allein die Polizei zuständig. Auf Fragen von Journalisten zu einem möglichen Einsatz der Bundeswehr machte der Generalinspekteur der Bundeswehr, General Eberhard Zorn, vor wenigen Tagen klar: „Es braucht sich keiner Sorgen machen, dass die Bundeswehr Coronapartys auflöst oder Ausgangsbeschränkungen überwacht.“
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