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Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
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Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Kampfretter tragen bei einer NATO-Übung in Spanien einen Verwundeten auf einer Rolltrage zum Mehrzweckhubschrauber NH-90. Foto: Bundeswehr/Marc Tessensohn
Einsätze der Kampfretter der Luftwaffe führen teilweise weit hinter die feindlichen Linien – die spezialisierten Kräfte bergen unter anderem Flugzeugbesatzungen, die in Not geraten sind.
Dies ist wohl der Albtraum eines jeden Militärpiloten: Im Einsatz, tief über feindlichem Gebiet, geht etwas schief. Die Technik versagt oder das eigene Fluggerät wird von feindlichem Feuer getroffen und wird beschädigt. Der Besatzung bleibt keine andere Wahl: Sie muss notlanden oder, wenn dies nicht möglich ist, das Flugzeug verlassen und sich mit dem Fallschirm retten. Bei den Distanzen, die von der Luftwaffe überbrückt werden, kann dies gerne mal Dutzende oder gar Hunderte Kilometer tief in einem feindlich gesinnten Umfeld geschehen.
Deutschen Besatzungen sind noch nicht in diese gefährliche Lage geraten, aber Erfahrungen unserer NATO-Partner zeigen, dass das Szenario alles andere als unrealistisch ist. Zuletzt wurde dies im April bei den Angriffen der Vereinigten Staaten gegen den Iran deutlich. Im Einsatz wurde ein US-Kampfjet vom Typ F-15 über dem Iran getroffen, Pilot und Waffensystemoffizier konnten sich mit dem Fallschirm retten. Während der Flugzeugführer kurz darauf geborgen werden konnte, dauerte das Drama um die Bergung des Waffensystemoffiziers mehr als 24 Stunden an.
Auf der Flucht vor gegnerischen Kräften versteckte sich der US-Soldat in felsigem Gelände. US-Spezialkräfte errichteten eine provisorische Landezone tief auf iranischem Gebiet. Als Hubschrauber und Transportflugzeuge landeten, gerieten sie unter Beschuss iranischer Sicherheitskräfte. Zwar musste beschädigtes Gerät (die Medien berichten von bis zu zwei Transportflugzeugen, die gesprengt werden mussten) zurückgelassen werden, doch das Ziel der Mission wurde erfüllt: Der Waffensystemoffizier konnte aufgenommen und in Sicherheit gebracht werden.
Für diese Aufgaben sind in Deutschland die Kampfretter der Luftwaffe ausgebildet – sie werden in der Bundeswehr zu den spezialisierten Kräften gerechnet. Ihr Motto: „That Others May Live – Damit andere leben können“. Ihr Job ist es nicht nur, verunglückte Flugzeugbesatzungen aus Bedrohungslagen zu retten, sondern auch verwundete Zivilisten oder Angehörige von Nichtregierungsorganisationen.
Die Herausforderung: Der potenzielle Einsatzraum kann im Vorfeld kaum aufgeklärt werden, viele Unbekannten liegen auf dem Weg zur Zielperson. Zudem müssen die Kampfretter in der Lage sein, auch die notfallmedizinische Versorgung von Verwundeten sicherzustellen. Schwer vorhersehbar ist auch, welche Art der Verbringung der Kampfretter in den Einsatzraum notwendig wird. Daher umfasst das Training Freifallsprünge aus einem Transportflugzeug ebenso wie das Abseilen aus Hubschraubern und das Führen verschiedener Fahrzeugtypen.
Entsprechend umfangreich und fordernd ist die Ausbildung, die in der Regel zwei Jahre dauert. Auch die Auswahl von Bewerbern findet nach strengen Kriterien statt. Voraussetzung ist der Lehrgang „Feldwebel der Luftwaffensicherungstruppe“ oder eine vergleichbare infanteristische Ausbildung. Einzelkämpferausbildung und Überlebenstraining gehören zu den Grundlagen eines Kampfretters.
Einen Kampfeinsatz hatten die Kampfretter der Luftwaffe, die Teil des Objektschutzregiments der Luftwaffe sind, 2016 in Afghanistan. Als Aufständische das deutsche Generalkonsulat in Masar-e-Sharif angriffen, waren Kampfretter der Luftwaffe gemeinsam mit Soldaten des Kommandos Spezialkräfte die ersten Einsatzkräfte, die es zu den eingeschlossenen Diplomaten schafften. Die an diesem Einsatz beteiligten Soldaten wurden später mit der Gefechtsmedaille der Bundeswehr ausgezeichnet.
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