70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Team Luftwaffe: Verantwortung übernehmen – Zukunft gestalten
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Wer im Wehrdienst dauerhaft geschädigt wurde, verdient Heilbehandlung auf höchstem Niveau (Foto: dapd)
Der Kampf um die Anerkennung einer Wehrdienstbeschädigung (WDB) – er kommt immer wieder vor und stellt die Betroffenen oft vor eine Herausforderung. Die Ansprüche auf Heilbehandlung und finanzielle Leistungen richten sich nach dem Sozialen Entschädigungsrecht. Wichtig für die Soldaten ist dabei das Bundesversorgungsgesetz, das unter anderem die finanzielle Absicherung für Soldaten auf Zeit, Reservistendienst Leistende und Freiwillig Wehrdienst Leistende nach einer WDB enthält. Die Bundesregierung will all das neu ordnen. Ziel ist ein neues Sozialgesetzbuch XIII. Der Deutsche BundeswehrVerband ist von Anfang an dabei.
Gestartet wurde nun mit einem ersten Beteiligungsgespräch im Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Der Vorsitzende ERH, Hauptmann a. D. und Stabshauptmann d. R. Albrecht Kiesner, stellte für den DBwV klar: Das Vorhaben enthält gute Ansätze, aber auch klaren Anlass für Kritik. Ein Grundsatz lautet beispielsweise: „Reha vor Rente“ – mit Maßnahmen der sogenannten Schnellhilfe für die Wiedereingliederung in das Arbeitsleben. Jedoch passen Vorgaben wie starre Fristen für die Traumabehandlung nicht zu PTBS und anderen psychischen Schädigungen. Aus gutem Grund hat die Bundeswehr dafür andere Regeln. Deshalb regt der DBwV hier ein eigenes Gesetz für Soldaten an. Kernforderung des Verbands, so Kiesner, ist die Heilbehandlung auf Beihilfe-Niveau nach einer WDB. „Hier gibt es eklatante Unterschiede zwischen dem jetzigen Standard und der Beihilfe, die nicht vermittelbar sind. Und jemandem, der im Wehrdienst dauerhaft geschädigt wurde, sollte doch das höchste Niveau zustehen“, sagte Kiesner. Ein weiterer Kritikpunkt: unflexible Fristen für die Festlegung des Grads der Schädigungsfolgen, die eine Neufestsetzung auch bei einem verschlechterten Gesundheitszustand nicht zulassen. Dieser Kritik und weiteren Forderungen haben sich viele Verbände angeschlossen.Der DBwV hat übrigens als einziger größerer Berufsverband für seine Mitglieder gesprochen. Das wird er bei jedem weiteren Schritt des Verfahrens fortführen. Es werden noch einige Schritte sein, denn das Ministerium hat die Ressortabstimmung und offizielle Verbändebeteiligung für die nächste Wahlperiode geplant.
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