70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Team Luftwaffe: Verantwortung übernehmen – Zukunft gestalten
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Übung in den Niederlanden. Künftig wird der AVZ auch bei einsatzgleichen Verpflichtungen gewährt (Foto: Bundeswehr)
Berlin. Am Donnerstag (28. April) hat der Deutsche Bundestag die Gewährung des Auslandsverwendungszuschlags auch für einsatzgleiche Verpflichtungen beschlossen. Der DBwV hatte dies schon lange gefordert und entsprechende Regelungsvorschläge unterbreitet. Dem sind die Parlamentarier mit einem ergänzenden Änderungsantrag zum sogenannten Gesichtsverhüllungsgesetz nun endlich gefolgt.Der DBwV begrüßt die auf diese Weise erforderliche Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes ausdrücklich. Der Zuschlag wird unabhängig des Dienstgrades gewährt, ist steuerfrei und dient der Kompensation für die besonderen Anforderungen und die individuellen Belastungen für die Soldaten bei einsatzgleichen Verpflichtungen. Ein Blick zu unseren Soldaten nach Litauen, die im Rahmen des NATO-Programms „Enhanced Forward Presence“ seit Januar dort stationiert sind, um den dortigen Truppenverband anzuführen, zeigt, dass die Ansprüche mit denen der mandatierten Auslandseinsätze vergleichbar sind. Auch sind über einen langen Zeitraum fernab ihrer Familien, Freunden und Heimat und haben besondere Entbehrungen zu ertragen.Wichtig dabei ist, dass es durch die Änderung zu keiner finanziellen Verlustlage für die Betroffenen kommt. Der gewährte Auslandsverwendungszuschlag muss höher sein als die bisher gezahlten Auslandsdienstbezüge. Deshalb muss die Bundesregierung nun dafür Sorge tragen, dass der AVZ Stufe 4 für das Baltikum durchgesetzt wird.
Der zweite stellvertretende Bundesvorsitzende des DBwV, Hauptmann Andreas Steinmetz, lobte die Entscheidung der Abgeordneten, betonte aber auch: „Eine völlige Gleichstellung mit mandatierten Einsätzen ist damit aber noch nicht erreicht. Weitere Änderungen müssen auf den Weg gebracht werden, da die Belastungen vergleichbar sind und die Zahl der einsatzgleichen Verpflichtungen angesichts der sicherheitspolitischen Herausforderungen in der Welt mutmaßlich noch weiter zunehmen wird. Für eine notwendige Gleichstellung mit den mandatierten Auslandseinsätzen bedarf es deshalb auch der Übertragung der vollen Einsatzversorgung auf einsatzgleiche Verpflichtungen.“Für den DBwV ist also mit der Neuerung zwar ein Etappenziel erreicht, die volle Gleichstellung der einsatzgleichen Verpflichtungen umfasst aber auch die Einsatzversorgung. Diese bleibt deshalb weiterhin verbandspolitischer Schwerpunkt. Das sind wir unseren Kameraden in einsatzgleichen Verpflichtungen schuldig. Der DBwV hat bereits die Zusage der entscheidenden Verteidigungspolitiker erwirkt, diese in der nächsten Legislaturperiode des Bundestages umzusetzen.
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: