70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Team Luftwaffe: Verantwortung übernehmen – Zukunft gestalten
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Das BMI stellt eine Zahlung der neuen erhöhten Bezüge unter ausdrücklichem Vorbehalt erstmals mit den Oktoberbezügen in Aussicht. Foto: Bundeswehr
Mit unserer realistischen Forderung lagen wir goldrichtig: Der Deutsche BundeswehrVerband hat sich für die Menschen der Bundeswehr positioniert und 4,5 Prozent mehr bei einem Mindestbetrag von 100 Euro für die Tarifentgelte, Dienst- und Versorgungsbezüge in der Tarifrunde 2016 gefordert. So sollen alle Menschen der Bundeswehr von der guten Wirtschafts- und Lohnentwicklung profitieren. Nun wurde im Kabinett beschlossen, die Dienst- und Versorgungsbezüge in zwei Schritten anzuheben:· zum 1. März 2016 um 2,2 Prozent und· zum 1. Februar 2017 um 2,35 Prozent.Zusammengefasst entspricht diese Erhöhung unseren Forderungen.Das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz muss noch durch den Bundestag verabschiedet werden, damit die Erhöhung auch formal wirksam wird. Dies ist für den Herbst geplant. Das Bundesministerium des Innern stellt allerdings eine Zahlung der neuen erhöhten Bezüge unter ausdrücklichem Vorbehalt erstmals mit den Oktoberbezügen in Aussicht.
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